Der Umweltminister verwies darauf, dass dieser Nachweis nach gültigem Recht eine zwingende Voraussetzung einer Genehmigung sei.
Australien begründete die Unmöglichkeit der Beseitigung des Abfalls im eigenen Land wie folgt: "Obwohl Orica bereits umfangreiche Untersuchungen von Pilotanlagen zur Einbindung in diese Technologie durchgeführt hat, war das Unternehmen noch nicht in der Lage, die Entwicklung und Anwendung in Australien weiterzuführen, da bisher noch kein Standort gefunden wurde, der von der ansässigen Gemeinde akzeptiert wurde."
"Die Argumentation der australischen Behörden, die Errichtung einer geeigneten Entsorgungsanlage sei mangels Akzeptanz vor Ort nicht durchsetzbar, reicht als Begründung jedenfalls nicht aus", sagte Christian von Boetticher. Das Basler Übereinkommen habe nicht den Zweck, mögliche Proteste der eigenen Bevölkerung in einen Drittstaat zu exportieren.
Er gehe deswegen davon aus, so der Minister weiter, dass auch Nordrhein-Westfalen die Genehmigung verweigern werde.
Zur Erinnerung: Ende 2006 hatte die australische Firma Orica die Einfuhr und Beseitigung von bis zu 22.000 Tonnen mit dem Stoff Hexachlorbenzol (HCB) verunreinigter Abfälle beantragt. Davon sollten bis zu 5.000 Tonnen in Brunsbüttel verbrannt, die übrige Menge zu Standorten in Nordrhein-Westfalen transportiert und dort entsorgt werden.