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Ministerium für ländliche Räume, Landwirtschaft, Ernährung und Tourismus

Europäischen Artenschutzrichtlinien

Minister von Boetticher überreicht Zuwendungsbescheid für den Artenschutzkatalog Aukrug

(lifePR) (Aukrug / Homfeld, )
Zur Umsetzung der europäischen Artenschutzrichtlinien auf freiwilliger Basis hat der Naturschutzring Aukrug e.V. einen „Artenschutzkatalog Aukrug“ erarbeitet. Als ein ideales Instrument bezeichnete diesen der schleswig-holsteinische Landwirtschaftsminister, Dr. Christian von Boetticher, heute (7.September) anlässlich der Übergabe des Zuwendungsbescheides. Der Artenschutzkatalog beinhaltet Maßnahmen, die in Form von Vertragsnaturschutzmaßnahmen von Landbesitzern vor Ort auf privaten Flächen in einer dreijährigen Erprobungsphase umgesetzt werden. Ziel ist die Verbesserung des Lebensraumangebots von Arten, die durch die europäischen Artenschutzrichtlinien (EG-Vogelschutzrichtlinie und FFH-Richtlinie) geschützt werden. Dabei wird ein breites Artenspektrum von Vögeln über Säugetiere bis hin zu verschiedenen Amphibiengruppen berücksichtigt. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein finanziert das Projekt für eine Laufzeit von zunächst drei Jahren. Die fachliche Begleitung übernimmt der Naturschutzring Aukrug. Im laufenden Jahr 2007 werden durch das Land Mittel in Höhe von insgesamt 30.000,-- € zur Verfügung gestellt. Für die Jahre 2008 und 2009 sind höhere Mittelansätze geplant, deren konkrete Höhe unter anderem von dem Interesse der Vertragspartner vor Ort abhängt. Der Naturschutzring ist im Rahmen eines lokalen Bündnisses bereits in der Region tätig und hat durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den dortigen Landeigentümern gute Voraussetzungen für das nun begonnene Projekt geschaffen. Während bisher durch die lokalen Bündnisse im Wesentlichen regional orientierte Naturschutzprojekte in unterschiedlichen Naturräumen realisiert wurden, trägt der Artenschutzkatalog Aukrug dazu bei, Verpflichtungen des Landes in Bezug auf die europäischen Naturschutzrichtlinien unmittelbar umzusetzen. „Alle Angebote basieren strikt auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Beratung und Überzeugung sind die wichtigsten Instrumente bei der Realisierung entsprechender Maßnahmen“, so Landwirtschaftsminister von Boetticher abschließend. In Schleswig-Holstein existieren derzeit etwa zehn so genannte lokale Bündnisse, die in unterschiedlichen Regionen des Landes Naturschutzprojekte in enger Kooperation mit den vor Ort lebenden und wirtschaftenden Menschen durchführen.
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