Wie Minister von Boetticher anlässlich der Unterzeichnung der Vereinbarung betonte, werde hiermit ein neuer Weg in der Geschichte des Knickschutzes beschritten, der gesetzliche Bestimmungen zu aktivem Handeln anleite und nicht mit Reglementierungen, Verboten und Strafandrohungen umsetze. Hiermit soll den vor Ort tätigen Menschen wieder ein Stück Selbstständigkeit und Handlungskompetenz zurückgegeben werden, die es erst ermöglichen, verantwortungsbewusst den örtlichen Erfordernissen des Knickschutzes Rechnung zu tragen. Parallel zu dieser Vereinbarung werden Schulungen für Landwirte und Mitarbeiter der landwirtschaftlichen Lohnunternehmen das Wissen um die richtige Knickpflege noch vertiefen.
Inhalt der Freiwilligen Vereinbarung sind Grundsätze und Empfehlungen, die eine fachgerechte Knickpflege sicherstellen. Knicks spielen als weit verbreitete Landschaftselemente mit halbnatürlichen Ökosystemen in unserer Kulturlandschaft eine wichtige Rolle im Natur- und Landschaftshaushalt. Darüber hinaus sind sie auch für die Landwirtschaft von Nutzen, da sie beispielsweise zum Erosionsschutz und zur Verbesserung des lokalen Kleinklimas beitragen. Der Erhalt der Knicks und ihrer Funktionen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb sind sie durch das Landesnaturschutzgesetz unter Schutz gestellt worden. Vor diesem Hintergrund hat die sachgerechte dauerhafte Pflege der Knicks eine besondere Bedeutung. Daneben leisten Knicks heute als Kohlendioxidspeicher sowie als gefragter Rohstofflieferant bei der Nutzung der umweltfreundlichen regenerativen Energien einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der globalen Erderwärmung.
"Knickschutz ist daher angewandter Klimaschutz", sagte Minister von Boetticher. "Dieses macht deutlich, dass Knicks nichts an ihrer Aktualität und Bedeutung verloren haben. Eine fachgerechte Knickpflege, auf die wir uns jetzt in dieser Freiwilligen Vereinbarung verständigt haben, wird dazu beitragen, dass das auch zukünftig so bleibt."