Trotz einer sofort vom Saatgutunternehmen eingeleiteten Rückrufaktion sind Teile der Partie dennoch zur Aussaat gekommen. In Schleswig-Holstein ist dabei nach derzeitigem Wissensstand eine Anbaufläche von ca. 300 ha betroffen.
Da für gentechnisch veränderten Raps derzeit keine Zulassung zum Anbau existiert, darf dieser in der EU nicht ausgesät werden. Die betroffenen Landwirte werden daher kurzfristig eine entsprechende Anordnung zur Vernichtung des Raps-Aufwuchses und zum Umbruch erhalten, damit eine Neueinsaat noch rechtzeitig möglich ist. Vor dem Umbruch ist aber sicher zu stellen, dass die ausgesäten Rapsbestände vollständig aufgelaufen sind.
"Die Vernichtung der Rapsbestände ist gesetzlich erforderlich und auch notwendig. Nur so können wir das Vertrauen der Verbraucher in die durch Gentechnik nicht veränderten landwirtschaftlichen Produkte erhalten", so von Boetticher. Die betroffenen Landwirte müssten durch die Verursacher angemessen entschädigt werden, fordert der Minister abschließend.