Der Landwirtschaftsminister betonte vor diesem Hintergrund das unverzügliche Handeln seines Hauses: So wurden die betroffenen Landwirte in Schleswig-Holstein umgehend ermittelt und im Anschluss die Vernichtung des Aufwuchses sofort angeordnet.
Christian von Boetticher legte weiter dar, dass der Vorgang durch die Auslieferung des Saatguts durch einen nordrhein-westfälischen Saathändler noch vor Abschluss der vorgeschriebenen Laboranalysen ausgelöst worden war: "Hier hat sich offenbar der Lieferant nicht an die Vereinbarungen gehalten", so der Minister.
Die betroffenen etwa 20 schleswig-holsteinischen Landwirte seien daher unschuldig. Der Minister äußerte daher seine Erwartung, dass der Verursacher die Landwirte angemessen entschädige. "Schließlich wurde, wenn auch unbeabsichtigt, Saatgut an die Landwirte ausgeliefert, das nicht verkehrsfähig ist", so von Boetticher.
Weiter gelte es nun, sowohl den jetzigen als auch möglichen späteren Aufwuchs durch die verunreinigte Rapssaat auf der sehr kleinen Gesamtfläche von ca. 300 Hektar auch in Schleswig-Holstein zu verhindern. Das Landwirtschaftsministerium habe eine entsprechende Information der Landwirte hierzu bereits veranlasst und stehe weiterhin mit ihnen ebenso in Kontakt wie die Ämter für ländliche Räume.