Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 5137

Ministerium für ländliche Räume, Landwirtschaft, Ernährung und Tourismus Düsternbrooker Weg 104 24105 Kiel, Deutschland http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/landesregierung_node.html
Ansprechpartner:in Christian Seyfert +49 431 9885207
Logo der Firma Ministerium für ländliche Räume, Landwirtschaft, Ernährung und Tourismus
Ministerium für ländliche Räume, Landwirtschaft, Ernährung und Tourismus

Mehr Tierschutz beim Schächten: Schleswig-Holstein und Hessen fordern im Bundesrat Verbesserungen im Tierschutzgesetz

(lifePR) (Kiel, )
Die Bundesländer Hessen und Schleswig-Holstein fordern gemeinsam mehr Tierschutz beim Schächten. Das teilt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume mit. Schleswig-Holstein ist deshalb heute (6. Juli) im Bundesrat einem Gesetzesantrag des Landes Hessen zur Änderung der Anforderungen für das betäubungslose Schlachten beigetreten. Ziel dieses Antrages ist es, einen möglichst schonenden Ausgleich zwischen den beiden Rechtsgütern der Religionsfreiheit auf der einen Seite und dem Tierschutz auf der anderen Seite zu gewährleisten. Beide Länder streben zudem auf diesem Weg eine bundeseinheitliche Regelung an.

Aufgrund des Tierschutzgesetzes ist es verboten, ein warmblütiges Tier ohne Betäubung zu schlachten. Nur in religiös begründeten Fällen können hiervon Ausnahmen beantragt werden, wenn zwingende Vorschriften das betäubungslose Schächten vorschreiben oder den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen. Der daraus resultierende Konflikt zwischen Tierschutz und religiösen Vorschriften hatte in den vergangenen Jahren zunehmend zu Konflikten und einer uneinheitlichen Verwaltungspraxis geführt.

Durch eine Änderung des Tierschutzgesetzes sollen zukünftig erhebliche Schmerzen und Leiden der Tiere durch das Schächten vermindert werden. Hintergrund ist die stärkere Nutzung der Möglichkeit der reversiblen Elektrokurzzeitbetäubung, durch die das Tier schnell in einen Zustand vollständiger Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit versetzt wird. Beispielsweise in Neuseeland als dem weltgrößten Exporteur von Schafen wird diese Betäubung schon lange praktiziert, um religiös motivierten Anforderungen an die Schlachtung unversehrter Tiere entgegen zu kommen. Würden die Tiere nach der Betäubung nicht geschlachtet, so würden sie ähnlich wie bei einer Ohnmacht anschließend unversehrt wieder aufwachen.

"Was in anderen Ländern funktioniert, muss auch bei uns möglich sein. Der Verzicht auf eine Betäubung vor Beginn des Blutentzugs muss daher klaren Ausnahmecharakter haben, um den Tieren unnötiges Leid zu ersparen", so Landwirtschaftsminister Dr. Christian von Boetticher. Der Minister begründete die Initiative mit der Staatszielbestimmung in Art. 20a des Grundgesetzes, wodurch der ethische Tierschutz zum Rechtsgut mit Verfassungsrang geworden ist. "Daraus ergibt sich für alle Staatsorgane, insbesondere aber für den Gesetzgeber, die Verpflichtung zu einem effektiven Schutz der Tiere", so von Boetticher.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.