Erste Untersuchungen durch Fachleute der Universität Kiel hatten ergeben, dass es sich um ein Tier handelte, dass ein bis maximal zwei Jahre alt war. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist dieses nicht aus einer Wolfshaltung entlaufen. Der junge Wolfsrüde war 37 Kilo schwer und in einem guten gesundheitlichen Zustand.
Um die Herkunft des Wolfes zu klären, hatten Wissenschaftler des Zoologischen Instituts der Universität Kiel im Auftrag des Kieler Landwirtschaftsministeriums einen genetischen Fingerabdruck des bei Süsel überfahrenen Wolfes erstellt und mit denen dreier Tiere verglichen, die aus der sächsischen Population stammen. Ergebnis: Der Süseler Wolf zeigte mit einer Ausnahme nur Genkombinationen, die auch in den drei sächsischen Vergleichsproben gefunden wurden. Das einzig nicht gefundene Merkmal wurde in anderen sächsischen Tieren in früheren Analysen aber sehr häufig nachgewiesen. Die genetische Ähnlichkeit zu den drei sächsischen Vergleichstieren erwies sich als so groß, dass der Süseler Wolf theoretisch deren Geschwister sein könnte. Eine weitere parallel durchgeführte genetische Vergleichsmethode hatte ähnlich deutlich Ergebnisse erbracht. Es kann deshalb mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass der Süseler Wolf den gleichen genetischen Ursprung wie die sächsischen Wölfe hat. Er ist entweder ein aus dem sächsischen oder den unmittelbar benachbarten polnischen Wolfsbeständen hervorgegangenes Tier.
Der Süseler Wolf ist damit der erste Nachweis eines freilebenden Wolfes in Schleswig-Holstein seit etwa 1820. Damals soll der letzte freilebende Wolf Schleswig-Holsteins bei Neumünster getötet worden sein.
Zwar lassen sich nach gegenwärtigem Kenntnisstand die meisten Jungwölfe zwischen 50 und 100 Kilometern Entfernung von ihrem Elternterritorium nieder. Dass einzelne Wölfe auf ihrer Wanderung Strecken von mehreren hundert Kilometern zurücklegen, ist aber durchaus bekannt. Im Rahmen satellitentelemetrischer Untersuchungen in den USA konnte belegt werden, dass ein Wolf für eine Strecke von 494 Kilometer Luftlinie in 180 Tagen 4.251 Kilometer zurücklegte, ein anderer legte 1.054 Kilometer in 60 Tagen zurück. Zwischen dem Fundort bei Eutin und dem Herkunftsgebiet liegen 450 bis 500 Kilometer Luftlinie. Allerdings dürfte die tatsächlich zurückgelegte Entfernung auch hier wesentlich größer gewesen sein. Damit gehörte der schleswig-holsteinische Wolf zu den wanderfreudigeren Exemplaren seiner Art.
Wölfe sind außerordentlich scheu und die Wahrscheinlichkeit, die Tiere überhaupt zu beobachten, ist sehr gering. Sie stellen deshalb nach gegenwärtigem Kenntnistand keine Gefahr für den Menschen dar.
Aufgrund der geringen Anzahl freilebender Wölfe ist die Wahrscheinlichkeit erneuter Wolfsbeobachtungen in Schleswig-Holstein eher gering einzustufen. Der vorliegende Fund hat allerdings gezeigt, dass auch Schleswig-Holstein durch Wölfe wieder besiedelt werden könnte. Das Landwirtschaftsministerium wird daher die weitere Entwicklung der deutschen Wolfspopulation beobachten und sich fachlich an der Entwicklung von Managementprogrammen beteiligen, um für den Fall einer - derzeit jedoch eher unwahrscheinlichen - Ansiedlung von Wölfen gewappnet zu sein.
Wölfe unterliegen in Deutschland dem Naturschutzrecht. Sie gehören zu den streng geschützten Arten, die den weitgehenden Schutzvorschriften des § 42 des Bundesnaturschutzgesetzes unterliegen.