Der Bundesrat sprach sich daher heute (12. Oktober) auf Vorschlag Schleswig-Holsteins für eine Änderung der entsprechenden Bundesverordnung aus, die eine Zuerkennung des nach EU-Recht nötigen Befähigungsnachweises für Landwirte, Tierärzte, Tierpfleger und vergleichbare Berufsgruppen auch ohne einen zusätzlichen Lehrgang und weitere Abschlussprüfung ermöglicht. Voraussetzung hierfür ist allerdings auch in Zukunft eine bestandene Abschlussprüfung etwa als Landwirt oder Tierpfleger oder ein erfolgreich beendetes Hochschul- oder Fachhochschulstudium der Landwirtschaft bzw. der Tiermedizin.
"Unser Ziel war dabei, den Schutz der Tiere auch beim Transport weiterhin zu gewährleisten, zugleich aber realitätsferne Bestimmungen, die lediglich ein Mehr an Bürokratie bedeutet hätten, zu verhindern", erläuterte Christian von Boetticher seinen erfolgreichen Vorstoß.