Kern des EU-Beschlusses ist, die Abwanderung von mindestens 40 Prozent der Blankaale (das sind zum Laichen ins Sargasso-Meer abwandernde Aale) aus Europa zu erreichen. Auch auf die schleswig-holsteinische Fischereiverwaltung kommen deshalb arbeitsreiche Wochen und Monate zu. Denn es müssen spätestens zum 31. Dezember 2008 detaillierte Aalbewirtschaftungspläne für die Gewässer im Land zwischen Nord- und Ostsee bei der EU eingereicht werden. "Dafür sind erhebliche Anstrengungen notwendig, bei denen wir auf die aktive Mithilfe von den Angel- und Fischereiverbänden angewiesen sind", sagte Minister von Boetticher. Nur wenn die Bewirtschaftungspläne rechtzeitig eingereicht und genehmigt werden, lassen sich Fangbeschränkungen für die schleswig-holsteinischen Fischer und Angler durch die EU vermeiden.
Bei der Wahl der Maßnahmen sind die Mitgliedstaaten relativ frei. Die Verbesserung der Durchgängigkeit der Gewässer kann ebenso dazugehören wie auch Besatzmaßnahmen. "Im Zuge der Hilfsmaßnahmen für den Aal beabsichtigt Schleswig-Holstein daher auch, die Mittel aus der Fischereiabgabe von 25.000 Euro auf 60.000 Euro jährlich zu erhöhen", kündigte der Umweltminister an. Auch im "Zukunftsprogramm Fischerei" zur Umsetzung des Europäischen Fischereifonds sind EU-Mittel in gleicher Höhe eingeplant. Christian von Boetticher: "Insgesamt stehen dann in Schleswig-Holstein 120.000 Euro für Aalbesatz zur Verfügung, was eine Verfünffachung des bisherigen Ansatzes bedeutet."
Außerdem beteiligt sich Schleswig-Holstein über den Landessportfischerverband an einem mit EU-Mitteln geförderten Pilotprojekt zur Laichbestandserhöhung im Elbeeinzugsgebiet. Auf schleswig-holsteinischer Seite sind der Nord-Ostsee-Kanal und der Elbe-Lübeck-Kanal in das Projekt eingebunden. Dafür sind ebenfalls Mittel in Höhe von rund 150.000 Euro jährlich veranschlagt, die zur Hälfte von der EU und zu 20 Prozent aus der Fischereiabgabe getragen werden. Den Rest übernimmt der Landessportfischerverband.