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Vogelschutz: Umweltminister Dr. Christian von Boetticher berichtet im Landtag - keine sofortige Nachmeldung weiterer Gebiete

(lifePR) (Kiel, )
Umweltminister Dr. Christian von Boetticher hat heute (12. Juli) dem Landtag zur drohenden Klage der EU wegen unzureichender Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie berichtet. Der Minister erläuterte dabei die Entscheidung der EU-Kommission vom 27. Juni 2007, das bereits seit 2001 laufende Vertragsverletzungsverfahren fortzusetzen. Bemängelt worden waren dabei die Meldungen von sieben Bundesländern, darunter auch Schleswig-Holstein.

Von Boetticher betonte, dass es derzeit keine Klarheit hinsichtlich der als unzureichend eingestuften Gebiete gebe: "Um welche Gebiete es sich im Einzelnen handelt, hat die Kommission bisher nicht mitgeteilt. Sie verweist hierzu auf die Klageschrift, die allerdings voraussichtlich nicht vor Ende September zu erwarten ist", so der Umweltminister. Es gebe lediglich Hinweise, dass es sich in Schleswig-Holstein um fünf Gebiete handele, nämlich die Östliche Kieler Bucht, die Ostsee östlich Wagrien, den Naturpark Lauenburgische Seen, die Halbinsel Eiderstedt und die Eider-Treene-Sorge-Niederung.

Weiter sagte Christian von Boetticher, dass die Klageerhebung ernst genommen werde. Deshalb werde auch die begründende Klageschrift der EU-Kommission mit großem Interesse erwartet. Eindeutig falsch seien allerdings Vermutungen, es drohten Schleswig-Holstein bereits jetzt Strafzahlungen in Millionenhöhe: "Um es klar zu sagen, wir befinden uns derzeit in der ersten Stufe des Verfahrens, nämlich dem nach Artikel 226 des EG-Vertrags. Das Verfahren endet gegebenenfalls mit einem feststellenden Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Dieses hat der Mitgliedstaat dann umzusetzen. Eine Verurteilung in diesem Verfahren beinhaltet jedoch keine Strafzahlungen", unterstrich er.

Vor diesem Hintergrund erteilte der Umweltminister Forderungen nach einer sofortigen Nachmeldung von weiteren Gebieten eine Absage und gab vielmehr seiner Hoffnung Ausdruck, dass "die Klageschrift nun zügig eingeht und das Verfahren schnellstmöglich abgeschlossen werden kann, damit wir die vor Ort bestehende Unsicherheit beenden können", so von Boetticher.
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