Erstmals seit 1996 gibt es damit wieder eine Grundlage für die Forstwirtschaft in allen Wäldern Schleswig-Holsteins. "Der Wald muss nach gemeinsam erarbeiteten Grundsätzen bewirtschaftet und betreut werden, egal, ob er sich zum Beispiel in Staats- oder in Privatbesitz befindet", sagte dazu Christian von Boetticher.
Der Landwirtschaftsminister betonte, dass auch in Zukunft die Waldwirtschaft entsprechend den Vorgaben des Landeswaldgesetzes nachhaltig und naturnah erfolgen werde. "Durch die weit über dieses richtige Ziel hinaus gehenden Vorgaben der Vorgängerregierung für den Staatswald wurde im letzten Jahrzehnt jedoch die Gemeinsamkeit in der Waldbaupolitik aufgegeben. Die Folge war eine Spaltung in Privatwald, Körperschafts- und Staatswald in der Forstwirtschaft", erläuterte von Boetticher. Durch die neue gemeinsame Grundlage werde dieser Zustand beendet.
Neben dem Gebot einer nachhaltigen Holzerzeugung und Holznutzung nannte der Minister als Zielsetzungen für eine naturnahe Forstwirtschaft unter anderem die Verwendung von standortangepassten Baumarten (Laubwälder, Mischwälder), die Bevorzugung natürlicher Verjüngung, die Vermeidung von Kahlschlägen, die Bevorzugung des biologischen Waldschutzes sowie die Verwendung ökologisch verträglicher Forsttechnik.
Weiter betonte Christian von Boetticher, dass den Naturschutzbelangen durch ein Netz von geschützten Waldgebieten Rechnung getragen werde: "Den Kern bilden dabei die Natura 2000-Gebiete sowie 5 Prozent Naturwälder mit eigendynamischer Entwicklung. Diese liegen überwiegend im Landeswald, der damit eine besondere Verpflichtung übernommen hat", sagte der Landwirtschaftsminister.