Künftig solle nach Aussage des Ministers die Anstalt zwei voneinander getrennte Aufgabenbereiche wahrnehmen:
1. Bewirtschaftung der Waldflächen, die ihr übertragen werden sollen;
2. Wahrnehmung der Gemeinwohlaufgaben wie der Waldpädagogik, Umweltbildung, dem Naturschutz, Erholungs- und Ausbildungsleistungen und Neuwaldbildung.
Durch diese neue Gliederung solle der momentane Zuschussbedarf des Landesforsts schrittweise gesenkt werden. "Wir erwarten, dass für die Holzwirtschaft ab 2013 gar kein Zuschuss mehr erforderlich sein wird", sagte von Boetticher. Nur die Gemeinwohlaufgaben sollten dann noch aus dem Landeshaushalt finanziert werden, was einen Zugewinn an haushaltspolitischer Transparenz bedeute.
Die neue Anstalt, so der Forstminister weiter, solle mit weniger Personal als derzeit auskommen, die Zahl der derzeit sechs unteren Forstbehörden auf drei reduziert werden. "Der wirtschaftliche Erfolg der Anstaltsgründung wird wesentlich davon abhängen, ob es gelingt, die zurzeit vergleichsweise großzügige Personalausstattung auf das wirtschaftlich Notwendige zu reduzieren", unterstrich Christian von Boetticher. "Land und Anstalt werden daher gemeinsam alle Anstrengungen unternehmen, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nicht auf die Anstalt übergehen, sozialverträglich andere Arbeitsplätze anzubieten, die diesen neue Perspektiven eröffnen", sagte er.