Die insgesamt 191.049 Lehrerinnen und Lehrer in Nordrhein-Westfalen könnten gewiss sein, dass die Landesregierung sie nicht im Stich lässt. "Wir arbeiten gerade an einer Handreichung mit rechtlichen Regelungen und Tipps für Betroffene. Zudem sind wir mit den Lehrerverbänden im Gespräch, um gemeinsam eine wirksame Lösung für dieses Problem zu finden. Das sind ganz üble Machenschaften, unter denen die Lehrer leiden", führte Sommer aus.
Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter hob hervor, dass diskriminierende und beleidigende Darstellungen von Lehrkräften keinesfalls als Schüler-Scherze oder Kavaliersdelikte eingestuft dürften. "Wir haben es hier eindeutig mit Straftaten zu tun, die zu Recht mit empfindlichen Strafen geahndet werden können", erklärte die Ministerin. Betroffene Pädagogen sollten sich an die Staatsanwaltschaft oder die Polizei wenden und gegebenenfalls Strafantrag stellen.
In Betracht kommen nach Angaben der Justizministerin Beleidigungsdelikte (§§ 185 ff. StGB), Körperverletzungsdelikte (§§ 223 ff. StGB) sowie die Tatbestände der Nachstellung (§ 238 StGB), Nötigung (§ 240 StGB) und Bedrohung (§ 241 StGB).
Darüber hinaus müssten die Täter damit rechnen, auch zivilrechtlich wegen einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts der betroffenen Lehrkraft belangt zu werden. "Das kann – zusätzlich zu einer strafrechtlichen Sanktion – noch einmal teuer werden", unterstrich die Justizministerin.
Barbara Sommer: "Betroffene Lehrerinnen und Lehrer sollen sich bitte an die Bezirksregierungen wenden und die Internetseiten dort melden. Die Schulaufsicht wird dann die notwendigen Maßnahmen gegenüber den Seitenbetreibern ergreifen und gegebenenfalls in Abstimmung mit den Diffamierten die Staatsanwaltschaft einschalten. Darüber hinaus bleibt es den Betroffenen unbenommen, den Zivilrechtsweg zu beschreiten."