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Gesundheitsministerin Trauernicht: An der Pflegequalität in Schleswig-Holstein wird stetig gearbeitet

(lifePR) (Kiel, )
Zu Berichten über Mängel in der ambulanten wie stationären Pflege erklärt Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Dr. Gitta Trauernicht: "Jeder einzelne Fall von mangelhafter Pflege ist erschütternd. Menschenwürdige Pflege zu sichern ist eine der größten Herausforderungen unserer Gesellschaft. Politik, Pflegeeinrichtungen und -dienste, Pflegekassen sowie Heimaufsichten und MDK sind hier gefordert."

In dem heute vom Medizinischen Dienst der Spitzenverbände der Krankenlassen und der Spitzenverbände der Pflegekassen vorgelegten Prüfbericht stellt der MDK Nord fest, dass es ein gesteigertes Problembewusstsein der Pflegekräfte bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsversorgung gibt. "Der Schutz von Pflegebedürftigen und die Pflegequalität in Schleswig-Holstein haben sich deutlich verbessert. Das belegt auch der kürzlich veröffentlichte Gesamtbericht über die Arbeit der Heimaufsicht in Schleswig-Holstein die Jahre 2004 und 2005.", betonte Trauernicht. Danach wurde das Personal in der Heimaufsicht insgesamt um 11,4 Prozent erhöht. Die Zahl der Überwachungen (Regelüberwachungen und Anlass bezogene Überwachungsmaßnahmen) stieg um rund ein Drittel.

"Trotz dieser Entwicklung gibt es noch deutlichen Verbesserungsbedarf", machte die Ministerin deutlich. "Defizite gibt es zum Beispiel noch immer bei der Flüssigkeitszufuhr und Ernährung der Pflegebedürftigen, bei der Dokumentation des Pflegeprozesses und bei der Rund-um-die-Uhr-Versorgung durch Fachkräfte. Hier müssen die Einrichtungen ihre Bemühungen um Qualität noch deutlich steigern, so wie auch die Heimaufsicht ihre Beratung hier noch weiter intensivieren muss."

"Bis Ende des Jahres werden wir für Schleswig-Holstein ein innovatives Gesetz vorlegen, das unter anderem die pflegebedürftigen oder behinderten Menschen in den Mittelpunkt stellt, die Verbraucherinteressen in der Pflege stärkt sowie vernünftige und flexible ordnungsrechtliche Rahmenbedingungen schafft, ohne den Schutzaspekt zu vernachlässigen", so Trauernicht weiter. "Außerdem sollen die Heimaufsichten verpflichtet werden, ihre Berichte zu veröffentlichen."
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