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Gesundheitsministerin Trauernicht: Ich schlage weitere Pflegeoffensive vor

(lifePR) (Kiel, )
Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Dr. Gitta Trauernicht hat sich im Landtag für den weiteren Ausbau der Pflegequalität im Land ausgesprochen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte betonte Trauernicht, dass die Pflege in allen Einrichtungen in Schleswig-Holstein gut sein müsse: "Jeder einzelne Fall von Pflegeschäden ist ein Fall zu viel. Kontrolle - interne wie externe - ist dafür unverzichtbar." Zugleich schlug die Ministerin eine weitere Pflegeoffensive vor.

In den vergangenen Jahren sei bereits vieles auf den Weg gebracht worden: Kontrollen des Medizinischen Dienstes und der Heimaufsicht, gesellschaftliche Kontrolle durch Öffnung für mehr Ehrenamtlichkeit, den Pflegenotfallplan für Schleswig-Holstein mit niedrigschwelligen Angeboten wie dem Pflegenottelefon und viele professionelle und ehrenamtliche Beschwerdestellen. "Aber diese Angebote und Hilfen müssen noch besser vernetzt werden", so Trauernicht. "Ich werde mit dem Landespflegeausschuss noch in diesem Monat intensiv beraten, wie die Situation in den Heimen besser wird. Ich will insbesondere, dass wir den von Heimaufsicht und Medizinischen Dienst aktuell erkannten Mängeln konsequent entgegenwirken. Wir haben in Schleswig-Holstein Erfahrungen mit zwei gemeinsamen verantworteten Qualitätsoffensiven. Und ich werde dem Landespflegeausschuss das Angebot machen, eine weitere zu starten."

Diese solle sich an den aktuell erkannten Problemen Dekubitus (Wundliegen), Ernährung, Demenz und Inkontinenz orientieren und folgende neuen Ansätze verfolgen:
- Handhabbare Qualitätsleitlinien für den Umgang mit dem Thema Ernährung und Flüssigkeitszufuhr als auch zur Dementenbetreuung. Ergänzt durch passgenaue Fortbildung, die für die Bereiche Dekubitus und Inkontinenz zusätzlich gefördert werden soll.
- Das Ziel "mehr gesellschaftliches Engagement" soll weiter gestärkt werden. Speziell ausgebildete Koordinatoren sollen in den Pflegeheimen sicherstellen, dass Ehrenamtliche es leichter haben, sich begleitend, beratend und fördernd zu engagieren.
- Ministerin Trauernicht wird im Landespflegeausschuss ein Angebot zu Vorleistungen machen, damit losgelöst von jeder gesetzlichen Verantwortung rechtzeitig und genügend Pflegebegleiterinnen und Pflegebegleiter für die örtlichen Pflegestützpunkte zur Verfügung stehen.

"Das A und O ist die permanente Umsetzung von qualitätssichernden Maßnahmen in den Einrichtungen", machte Trauernicht deutlich. "Leitlinien und Fortbildungsergebnisse müssen konsequent und laufend in die Arbeit in der Pflege einfließen."

Die Gesundheitsministerin ging auch auf den jüngst vorgelegten Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegereform ein: "Der Entwurf enthält mit den Pflegestützpunkten ein völlig neues Angebot zur örtlichen Vernetzung von Beratung, pflegerischen Angeboten und ergänzenden Hilfen. Je 20.000 Einwohner soll es einen solchen örtlichen Pflegestützpunkt geben, das bedeutet 140 solcher regionaler Anlaufstellen für Schleswig-Holstein. Dieses Angebot müssen wir aufgreifen und mit unserer bestehenden Beratungsinfrastruktur vernetzen."

Positiv zu bewerten seien auch der gesetzliche individuelle Anspruch auf professionelle Pflegebegleitung, die neue Möglichkeit für mehrere Pflegebedürftige, sich gemeinsam Leistungen einzukaufen und vor allem die Einführung der Pflegezeit. "Dies ist ein Segen zur Stärkung der häuslichen und familiären Pflege und angesichts der demografischen Entwicklung ein absolutes "Muss". Dieses Instrument ist mir persönlich sehr wichtig, weil es die Menschen entlasten wird.", so Trauernicht. Sie äußerte sich aber auch kritisch zum Referentenentwurf des Bundes: "Wir haben in Schleswig-Holstein jetzt erreicht, dass die Heimaufsichten der Städte und Kreise so gut wie flächendeckend einmal pro Jahr in jede Einrichtung gehen. Kann es da wirklich reichen, dass im Referentenentwurf des Bundes vorgesehen ist, dass der Medizinische Dienst zukünftig nur alle drei Jahre vor Ort ist? Ich sage hierzu: Nein, das reicht mir nicht!"

Das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz, das als Landesgesetz das ehemalige Heimgesetz des Bundes für Schleswig-Holstein ablösen wird, soll für mehr Transparenz in der Pflege sorgen:
- Die Berichte der Heimaufsicht in Schleswig-Holstein werden künftig allgemein verständlich veröffentlicht.
- Der Heimbegriff wird neu definiert, dies ermöglicht neue Wohnformen.
- Die Mitwirkung und Mitbestimmung in den Einrichtungen werden durch vereinfachte Regelungen und neue ehrenamtliche Formen erleichtert.
- Die Prüfinstanzen für die stationären Einrichtungen sollen besser und enger zusammen arbeiten, Prüfdienste und Aufsichten einen "Pflege-TÜV" bilden.
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