Ziel des Aktionsprogrammes ist es, die Einrichtungen bei ihrer Profilbildung zu unterstützen, den Kostenträgern die Entscheidung zu erleichtern und diejenigen anzusprechen, die diese Unterstützung wirklich brauchen. Zur Informationsverbesserung wurde(n):
- Haus- und Kinderärzte durch Fortbildungen der Ärztekammer geschult.
- im Publikationsorgan der Kassenärztlichen Vereinigung über das Thema berichtet.
- von der eingerichteten Arbeitsgemeinschaft ein Kriterienkatalog zur Charakterisierung der Einrichtungen erarbeitet.
Trauernicht hatte sich während der Verhandlungen zur Gesundheitsreform in Berlin für eine Überführung der "Mutter-Vater-Kind-Kuren" von Ermessens- in Regel und Pflichtleistungen stark gemacht. "Ich freue mich, dass mein politisches Ziel, den Anspruch auf Mutter-Vater-Kind-Kuren gesetzlich zu fixieren, gelungen ist", so die Ministerin. "Familienfreundlichkeit misst sich auch in der Art und Weise, wie wir mit gesundheitlich belasteten Familien umgehen."
Die 26 Mutter-Kind-Kliniken in Schleswig-Holstein befinden sich je zur Hälfte in der Trägerschaft von Wohlfahrtsverbänden unter dem Dach des Müttergenesungswerkes (13) und in freier Trägerschaft (13). Es gibt etwa 3.430 Kurplätze, davon 40 Prozent für Erwachsene und 60 Prozent für Kinder. Die Belegung der Häuser war bis 2005 spürbar gesunken. Arbeitsplätze und teils sogar die Existenz der Einrichtungen selbst waren gefährdet. Der Trend, Kuranträge erst im Widerspruchsverfahren zu bewilligen, war bundesweit beobachtet worden.