Bisher gab es in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterschiedliche Regelungen zur Verwendung von Health Claims, die neue Verordnung vereinheitlicht dies. Durch die Positivliste der EU werden in allen Mitgliedstaaten die gleichen Standards gelten. Dies erleichtert es den Verbrauchern, eigenverantwortliche Entscheidungen für eine gesunde und ausgewogene Ernährung zu treffen. Künftig sollen Werbeaussagen, die sich auf die Gesundheit beziehen, wissenschaftlich nachgewiesen sein und bei der Europäischen Lebensmittelbehörde registriert sein. Krankheitsbezogene Aussagen wie etwa "Senkt das Infarktrisiko" müssen ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Bedingungen für die Verwendung nährwertbezogener Angaben wurden in einer Liste zusammengefasst. Der Gehalt an einzelnen Vitaminen oder Mineralstoffen beispielsweise darf bei Produkten mit einem hohen Zucker-, Fett- oder Salzgehalt nur dann hervorgehoben werden, wenn auch auf den erhöhten Gehalt an Zucker, Fett oder Salz hingewiesen wird.
Bereits vorhandene Angaben dürfen für eine Übergangszeit von zwei bis drei Jahren noch genutzt werden, soweit sie nicht irreführend sind. Die Europäische Lebensmittelbehörde wird eine Positivliste mit Gesundheitsaussagen aufstellen, die wissenschaftlich gesichert sind. Zudem wird das Bundesinstitut für Risikoforschung (BfR) ein wissenschaftliches Konzept zur Erstellung von Nährwertprofilen erarbeiten.