Die Fehlfunktion trat während einer wiederkehrenden Prüfung im Reaktorschutz auf. Als Fehlerursache wurde eine defekte elektrische Vorrangbaugruppe identifiziert. Die Funktion der Absperrarmatur im Frischdampfsystem war dadurch nicht eingeschränkt. Die Betreiberin hat den Austausch dieser Baugruppe unverzüglich durchgeführt. Die sich daran anschließende Funktionsprüfung verlief ohne Auffälligkeiten.
Dieser Sachverhalt wurde fristgerecht als Meldepflichtiges Ereignis der Kategorie N der Atomrechtlichen Meldeverordnung und INES 0 der Internationalen Bewertungsskala an das für Atomaufsicht zuständige Sozialministerium gemeldet.