An einer von vier Nebenkühlwasserpumpen waren zu hohe Laufgeräusche festgestellt worden, die Pumpe wurde daraufhin abgeschaltet. Im Rahmen eines von der Aufsichtsbehörde und deren Sachverständigen begleiteten umfangreichen Prüfprogramms wurde in der Nebenkühlwasserpumpe ein erhöhtes Schwingungsniveau in Verbindung mit einer erhöhten Lageröltemperatur festgestellt.
Der Betreiber hat umgehend mit der Instandsetzung begonnen, diese Arbeiten werden von der Atomaufsichtsbehörde und den davon hinzugezogenen externen Sachverständigen begleitet. Ein Herunterfahren der Anlage ist für die Instandsetzung nicht notwendig.
Dieser Sachverhalt wurde der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde als Meldepflichtiges Ereignis (ME) der Kategorie N gemeldet, da durch den Ausfall der Nebenkühlwasserpumpe einer von vier Nachkühlsträngen für die Dauer der Instandsetzung nicht zur Verfügung steht. Dies ist nach der atomrechtlichen Genehmigung zulässig.