"Ich habe seit dem 28. Juni 2007 die Medien und die Öffentlichkeit umgehend über alle jeweils aktuellen und von den Sachverständigen und meiner Fachabteilung vorläufig ge-prüften Erkenntnisse informiert und seitdem in unzähligen Interviews Rede und Antwort gestanden. Jetzt frage ich einmal nach: Welche erkennbaren Anlässe oder nachvollzieh-baren Motive sollte ich haben, um Informationen über Störfälle bei Kernreaktoren zu un-terdrücken bzw. zu verharmlosen?"
Richtig ist vielmehr, dass das Ministerium seinen Informationspflichten umfassend nach-gekommen ist. Ministerin Trauernicht: "Wir haben die Öffentlichkeit sofort darüber infor-miert, dass es in Folge der Schnellabschaltung in Krümmel:
- Nicht zu radioaktiven Freisetzungen und damit zu einer Gefährdung der Bevölke-rung gekommen ist.
- Dass die Anlage nach der Reaktorschnellabschaltung heruntergefahren wurde.
Die Analyse der Ursachen und der Ereignisabläufe erfordere eine sorgfältige Sachver-haltsaufklärung und intensive Prüfung und Bewertung durch die Reaktorsicherheitsabtei-lung des Ministeriums und die externen Gutachter. Diese Prüfungen dauern an.
Zu einer verantwortungsbewussten Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums gehört es, auf-sichtliche Bewertungen und Stellungnahmen erst dann zu veröffentlichen, wenn Informa-tionen des Kraftwerksbetreibers Vattenfall durch die eigenen Experten auf ihren Informa-tions- und Wahrheitsgehalt überprüft werden konnten. Eine Verunsicherung der Bevölke-rung durch Spekulationen und Dramatisierungen auf ungesicherter Faktenlage, vertra-gen sich nicht mit dem Informationsauftrag des Ministeriums.
Schon ein schneller Vergleich der Angaben auf dem Fax vom 28. Juni mit den Arbeitsbe-richten von Vattenfall vom 4. Juli und vom 13. Juli belegt, dass Ministerin Trauernicht gut beraten war, diese ersten Angaben nicht ungeprüft zu veröffentlichen:
- Im Fax vom 28. Juni wird vom Öffnen und Schließen von zwei S/E-Ventilen bin-nen 7 Minuten und 40 Sekunden berichtet. Erst auf Nachfragen des Sozialministe-riums bekam die Reaktorsicherheitsbehörde Kenntnis davon, dass die S/E-Ventile aufgrund von Missverständnissen auf der Reaktorwarte irrtümlich von Hand ge-öffnet wurden. Und erst am 4. Juli wurde der Aufsicht mitgeteilt, dass die Ventile rund vier Minuten geöffnet waren.
- Das Abschalten des zweiten Transformators war laut Auskunft von Vattenfall vom 9. Juli keine Störung - wie im Fax vom 28. Juni zunächst angegeben - sondern sollte "bestimmungsgemäß" den Generator schützen. Die Reaktoraufsicht über-prüft diese Angaben.
Auf der Basis erster geprüfter Erkenntnisse hat das Sozialministerium am 3. Juli die Öf-fentlichkeit darüber informiert, dass die Reaktorschnellabschaltung zwar nach techni-schen Kriterien funktioniert hat, aber es beim Abfahren der Anlage zu nicht geplanten Abläufen gekommen ist.
In einem Fachgespräch am 7. Juli bestand zwischen dem Betreiber, den Gutachtern und der Reaktorsicherheitsbehörde erstmals Einvernehmen darüber, dass es sich bei dem Ereignis in Krümmel um einen Störfall handelt.
Über alle Fakten haben die Sozialministerin und ihre Mitarbeiter am 5. Juli und am 19. Juli dem Sozialausschuss des Landtages ausführlich berichtet.