"Mit der völligen Verdrehung der Tatsachen soll der Eindruck erweckt werden, als hätte ich mit unlauteren Methoden gegen den Konzern Vattenfall gekämpft. Dies weise ich entschieden zurück. Ich halte daran fest, ohne Bagatellisierung oder Dramatisierung nüchtern von Vattenfall bestmögliche Informationen und Sicherheit für seine Atomanlagen zu verlangen und lasse mich auch nicht durch Angriffe ungenannt bleibender Manager oder der Opposition davon abbringen. Ganz offensichtlich soll mit immer wieder hervorgeholten angeblichen Neuigkeiten die Arbeit der Reaktorsicherheit in Schleswig-Holstein diskreditiert werden. Zur Klarstellung helfen nur Fakten: Der Betreiber Vattenfall hat der Reaktorsicherheit die Information verweigert, wer während des Störfalls am 28.6 eine Atemschutzmaske getragen hatte. Diesen Namen hatte die Staatsanwaltschaft im Zuge ihres Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung gefordert. Erst nach der staatsanwaltlichen Untersuchung wurde diese Information dem Sozialministerium preisgegeben. Ein Unternehmen, dass sich verweigert, Namen zu nennen, ist nicht vertrauenswürdig."
Hintergrund:
Vattenfall hatte sich am 9. Juli geweigert dem MSGF die Namen für die Befragung von Schichtleiter und Reaktorfahrer zu nennen, obwohl auch das Bundesumweltministerium dies als Aufsichtsbehörde verlangt hatte.
Die Kriminalpolizei Geesthacht hat am 10. und 11.7. im Auftrag der Staatsanwaltschaft Lübeck versucht, den Namen des Reaktorfahrers, der eine Atemschutzmaske trug zu erfahren. Grund waren die Ermittlungen wegen des Verdachts auf fahrlässige Körperverletzung. Die Leitung des Kernkraftwerkes und die anwesende Rechtsanwältin haben die Nennung ausweislich der Polizeiprotokolle zweimal verweigert.
Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin die Reaktorsicherheitsabteilung schriftlich um Amtshilfe gebeten.
Am Donnerstag den 12.7. vormittags haben Mitarbeiter des Sozialministeriums den Leiter des Kernkraftwerks Krümmel, Herrn Lucht noch einmal zur Nennung des Namens aufgefordert. Dies ist erneut verweigert worden. Daraufhin hat gegen 15 Uhr ein Mitarbeiter der Reaktorsicherheitsabteilung des Sozialministeriums im Kernkraftwerk Krümmel Einblick in das Schichtbuch verlangt. Eine handschriftliche Abschrift von Namen verschiedener Schichtmitarbeiter ist anschließend um 16.04 an das MSGF gefaxt worden. Der Betreiber verweigerte nach wie vor die Auskunft, wer eine Atemschutzmaske getragen hat.
Daraufhin hat die Abteilung für Reaktorsicherheit unverzüglich das anliegende Fax an die Betriebsleitung des Kernkraftwerks Krümmel mit Kopie an die Staatsanwaltschaft gefaxt. In diesem Fax wird der Betreiber ausdrücklich daraufhin gewiesen, dass die die von der Staatsanwaltschaft geforderte Information weiterhin verweigert wird. Der Betreiber hat trotzdem weiterhin die Auskunft verweigert und um 18 Uhr 28 geantwortet, man werde sich am Montag, den 16.Juli dazu äußern.
Am Freitag, 13.7. um 9 Uhr hat der Leiter der Abteilung Reaktorsicherheit den ermittelnden Oberstaatsanwalt telefonisch davon unterrichtet, dass das MSGF keine Auskunft vom Betreiber über den Namen des verantwortlichen Reaktorfahrers erhalten hat.
Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin die Vollstreckung des staatsanwaltlichen Beschlusses ab 11 Uhr vorgenommen. Dabei haben Herr Lucht und die Anwälte erklärt, dass man den Namen des betreffenden Reaktorfahrers nennen werde, allerdings nur in Abwesendheit des Mitarbeiters des Sozialministeriums. Sie baten die Kriminalpolizei, die Personalien des Reaktorfahrers weder an das Sozialministerium noch an die Presse weiterzugeben.
Dem Sozialministerium wurde erst am 16.7. der Namen des betreffenden Reaktorfahrers mitgeteilt.