Laut dem Bericht ist das Personal in der Heimaufsicht insgesamt um 11,4 Prozent erhöht worden. Die Zahl der Überwachungen (jährliche Regelüberwachungen und Anlass bezogene Überwachungsmaßnahmen) stieg überproportional um rund ein Drittel. Die Zahl der unangemeldeten Besichtigungen in den Pflegeeinrichtungen vor Ort blieb mit 74 Prozent hoch. Eine erfreuliche Entwicklung zeigte sich auch bei der Heimmitwirkung.
Während im ersten Berichtszeitraum 2002/2003 nur 87 Prozent der Einrichtungen über einen Heimbeirat, einen Heimfürsprecher oder ein Ersatzgremium verfügten, sind es nun 95,7 Prozent. Die Zahl der Beratungen von Bewohnerinnen und Bewohnern, Heimträgern und Interessenten für einen Heimplatz durch die Heimaufsicht hat deutlich zugenommen.
Deutliche Verbesserungen der Pflege sind in den Bereichen vorbeugend wirkender Standards, bei der sozialen Betreuung, in der Qualifikation des Personals sowie im Umgang mit Freiheit entziehenden Maßnahmen zu verzeichnen; insbesondere letztere müssen aber noch weiter ausgebaut werden, unter anderem durch Fortbildung des Pflegepersonals.
Bei der Überwachung der Pflegequalität gibt es neben Fortschritten nach wie vor auch Kritisches zu berichten. Defizite sind zum Beispiel bei der Flüssigkeitszufuhr und Ernährung der Pflegebedürftigen, bei der Dokumentation des Pflegeprozesses und bei der Rund-um-die-Uhr-Versorgung durch Fachkräfte festgestellt worden. „Hier müssen die Einrichtungen ihre Bemühungen um Qualität noch deutlich steigern, so wie auch die Heimaufsicht ihre Beratung hier noch weiter intensivieren muss“, forderte die Ministerin.
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein
Insgesamt betrachtet beweisen die Ergebnisse das gestiegene Engagement der Heimaufsichtsbehörden und verdeutlichen die verstärkten Anstrengungen der Einrichtungen für Qualitätsverbesserungen. Sozialministerin Trauernicht zeigte sich zuversichtlich, dass der nächste Landesbericht 2006/2007 ähnlich gute Ergebnisse zeigen werde: „Meine politischen Initiativen zur Verbesserung der Pflege in Schleswig-Holstein greifen an vielen Stellen, auch weil so viele Akteure mitziehen. Mein Dank dafür ist zugleich Appell, weiter zu arbeiten und für mich Ansporn, wie angekündigt die Pflegegesetzgebung weiter zu entwickeln, auf Bundes- wie auf Landesebene, gemeinsam mit den Partnern bei Trägern und Verbänden, mit den Angehörigen und mit den Kommunen. Gerade die Heimaufsicht steht vor einem wesentlichen Wandel, nachdem uns Ländern die Zuständigkeit für die Gesetzgebung im Heimrecht übertragen worden ist.“
Mit dem „Selbstbestimmungsstärkungsgesetz“, so der Arbeitstitel, wird für Schleswig-Holstein zum Jahresende ein zeitgemäßes und innovatives Gesetz vorgelegt, das
- die pflegebedürftigen oder behinderten Menschen in den Mittelpunkt stellt,
- die Verbraucherinteressen in der Pflege stärkt,
- eine gesellschaftliche Öffnung und Weiterentwicklung der Einrichtungen fördert
- und vernünftige und flexible ordnungsrechtliche Rahmenbedingungen schafft, ohne den Schutzaspekt zu vernachlässigen.
Der Bericht über die Heimaufsicht in Schleswig-Holstein 2004 und 2005 ist abzurufen unter www.sozialministerium.schleswig-holstein.de, Suchwort "Heimrecht".