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Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern

10 Jahre Citymanagement in MV

Möller: Attraktive Innenstädte beleben Tourismus

(lifePR) (Schwerin, )
Die neuen Ladenöffnungszeiten bieten Chancen für den Einzelhandel in den Innenstädten Mecklenburg-Vorpommerns. „Wichtig für attraktive Innenstädte ist, den Kunden künftig einheitliche Ladenöffnungszeiten zu bieten. Das Citymanagement als Initiative der Gewerbetreibenden kann wichtige Arbeit leisten, um die Interessen zu bündeln und die Innenstädte zu beleben“, sagte Rüdiger Möller, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, bei der Festveranstaltung „10 Jahre Citymanagement in den Neuen Bundesländern“ am Freitag in Stralsund.

Mit verschiedenen Aktionen hat das Citymanagement in den letzten zehn Jahren die Entwicklung der Innenstädte positiv beeinflusst. „Mitternachtsshopping, Weihnachtsmärkte oder große Veranstaltungen – mit solchen Aktionen wird der Einzelhandel in Mecklenburg-Vorpommern gestärkt. Es werden Erlebnisräume geschaffen, die gerade auch für den Tourismus wichtig sind“, sagte Möller.

Rund 820 Millionen Euro an Umsatz werden jährlich im Einzelhandel Mecklenburg-Vorpommerns durch Touristen erwirtschaftet. „Für uns als Urlaubsland ist der Shoppingtourismus ein Wachstumssegment, das es stärker als bisher zu nutzen gilt. Gerade in der Zusammenarbeit der Einzelhandelsbranche mit der Touristikbranche liegt ein starkes Potential, das weiter ausbaufähig ist“, sagte Möller.

Der City-Management-Verband Ost (CMVO) ist der Berufsverband der Citymanager in den neuen Bundesländern mit derzeit rund 25 Mitgliedern. Er vertritt die hauptamtlich geführten Citymanagementinitiativen in den neuen Bundesländern.

Im Einzelhandel in Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit mehr als 36.000 Arbeitnehmer beschäftigt. Der Entwurf zum neuen Ladenöffnungsgesetz sieht vor, dass Geschäfte montags bis freitags rund um die Uhr und am Sonnabend bis 22 Uhr geöffnet haben. An vier Samstagen im Jahr kann nach Anzeige bis Mitternacht geöffnet werden.

Für die Öffnung an Sonntagen ist eine Fortführung der so genannten Bäderregelung vorgesehen, die auch eine zusätzliche Öffnungsmöglichkeit in grenznahen Bereichen vorsieht. Für die Beschäftigten, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, sind Schutzregelungen, die durch Bundesgesetze vorgegeben werden, in den Gesetzentwurf aufgenommen worden.
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