Die Landesregierung hat per Landesverordnung die Zuständigkeit für Ausnahmebewilligungen gemäß Paragraph 8 der Handwerksordnung (HwO) an die Handwerkskammern übertragen. Die Handwerkskammer Schwerin hatte in einer Testphase von Mitte 2005 bis Ende 2006 bereits entsprechende Bewilligungen für die Testregion Westmecklenburg und dem Landkreis Güstrow bearbeitet. „Die Erfahrungen haben gezeigt: Der Verwaltungsaufwand wurde gesenkt, das Verfahren vereinfacht, die Bearbeitungszeiten verkürzt. Der Mittelstand wird weiter entlastet, Handwerksunternehmen sparen Zeit und Kosten“, sagte Seidel.
Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Gewerbes setzt die Eintragung in die Handwerksrolle voraus. In der Regel ist der Meisterbrief in den 41 zulassungspflichtigen Berufen des Handwerks die Voraussetzung zum Führen eines Handwerksbetriebes. Ausnahmen sind zulässig, wenn entsprechende Kenntnisse und Fertigkeiten zur selbständigen Ausübung des betreffenden Handwerks nachgewiesen werden und das Ablegen einer Meister-prüfung unzumutbar ist. Gründe sind etwa Alter, Gesundheit, Betriebsübernahmen oder unverschuldete Arbeitslosigkeit.
„Staatliche Aufgaben werden im Zuge der Entbürokratisierung an die Wirtschaft und ihren Sachverstand delegiert. Die Branche selber soll beurteilen, wer über die entsprechenden Voraussetzungen verfügt und wer nicht“, sagte Seidel. Im Nordosten sind derzeit rund 19.500 Handwerksbetriebe tätig. Im vergangenen Jahr erwirtschaftete die Branche rund 6,7 Milliarden Euro, der Umsatz stieg um sieben Prozent. Im zulassungspflichtigen Handwerk waren im ersten Quartal 2007 rund 70.000 Mitarbeiter beschäftigt. In den nächsten Jahren werden für etwa 4.800 Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern Unternehmensnachfolger gesucht.