Am Sonntag, den 17. Juni, sollen entsprechend der geltenden Bäderregelung in den genannten Kreisen die Geschäfte von 12 bis 18.30 Uhr geöffnet werden können. „Stellungnahmen und Reaktionen von Betroffenen und Interessenvertretungen schätzen die Auswirkungen für manche als existenzbedrohend ein“, sagte Seidel. Grundlage der mit dem Sozialministerium abgestimmten Ausnahmebewilligung ist der Paragraf 23 des noch geltenden Ladenschlussgesetzes. Mit der Ausnahmebewilligung verbunden ist die strikte Einhaltung der geltenden Arbeitsschutzbestimmungen.
Das neue Ladenöffnungsgesetz soll in der kommenden Woche vom Landtag verabschiedet werden.