Der Gesetzentwurf ermöglicht flexible Öffnungszeiten bei deutlich weniger bürokratischen Vorgaben. Gleichzeitig sichert das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern seine Stellung im Wettbewerb der Länder, besonders im Bereich des Tourismus. „Mit den gefundenen Regelungen können Einzelhandel, die Beschäftigten und vor allen Dingen die Kunden gut leben“, sagte Seidel.
Die Fraktionen von CDU und SPD haben sich auf einen Gesetzentwurf verständigt, der die Freigabe der Öffnungszeiten von Montag bis Freitag vorsieht. Samstag können danach die Geschäfte bis 22.00 Uhr öffnen und an vier Samstagen im Jahr kann nach Anzeige bis Mitternacht geöffnet werden.
Für die Öffnung an Sonntagen ist eine Fortführung der so genannten Bäderregelung vorgesehen, die auch eine zusätzliche Öffnungsmöglichkeit in grenznahen Bereichen vorsieht. Für die Beschäftigten, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, sind Schutzregelungen, die durch Bundesgesetze vorgegeben werden, in den Gesetzentwurf aufgenommen worden. „Jetzt ist es Sache der Tarifpartner, die Regelungen zum Arbeitsschutz und die Tarife mit Leben zu erfüllen“, sagte Seidel.