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Unternehmenssteuergesetz

Seidel im Bundesrat: Schiffbau von Einschränkungen ausnehmen

(lifePR) (Schwerin, )
Der Bundesrat hat am Freitag über den Entwurf eines Unternehmenssteuerreformgesetzes beraten. „Die Unternehmenssteuerreform 2008 soll einen spürbaren Beitrag zur Stärkung der Wirtschaft durch die Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit leisten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Jürgen Seidel am Freitag im Bundesrat. „Die Reform dient auch der nachhaltigen Sicherung der deutschen Steuerbasis und der Einschränkung von Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen Steuerrecht.“

Geplant ist die Senkung der Gesamtsteuerbelastung für einbehaltene Gewinne von Kapitalgesellschaften unter 30 Prozent. Damit wird ein Signal im internationalen Standortwettbewerb gesetzt. Investitionen in Deutschland werden gesichert. „Bei der Gestaltung des Gesetzes soll Missbrauch zielgenau unterbunden und unangemessene steuerliche Belastungen einzelner Branchen sollen weitestgehend vermieden werden“, sagte Seidel.

Mecklenburg-Vorpommern hat deshalb einen Antrag eingebracht, indem die Bundesregierung gebeten werden soll, die Ausgestaltung der so genannten Zinsschranke im weiteren Gesetzgebungsverfahren dahingehend zu prüfen, ob einzelne Branchen von der Regelung der Zinsschranke ausgenommen werden können. Die Zinsschranke soll verhindern, dass allein aus Gründen der Steueroptimierung eine hohe Fremdkapitalquote angestrebt wird.

„Es gibt einzelne Branchen, bei denen ein erheblicher Zinsaufwand für Betriebsmittelkredite zur Vorfinanzierung von Einzelaufträgen entsteht“, sagte Seidel. „Zu diesen Branchen zählt besonders der Schiffbau. Hier ergibt sich üblicherweise ein sehr hoher Betriebsmittelkreditbedarf, um Aufträge vorfinanzieren und längerfristig abwickeln zu können. Die branchenbezogenen Bedingungen wirken sich wegen der geplanten Neuregelung zum Betriebsausgabenabzug unterschiedlich auf Betriebe aus: je nach dem, ob sie konzernangehörig sind oder nicht. Obwohl in beiden Fällen gleichermaßen von einem hohem Zinsaufwand auszugehen ist, können konzernangehörige Betriebe diesen künftig nur noch unter bestimmten Bedingungen als Betriebsausgabe geltend machen“, sagte Seidel. Die Regelungen zur Zinsschranke erweisen sich für konzernangehörige Betriebe mit langfristig geringen Gewinnmargen als schädlich.

Besonders betroffen sind Unternehmen, die im Energiegeschäft und im Schiffs- und Anlagenbau tätig sind. Für diese kommen Ausnahmeregelungen zum beschränkten Zinsabzug kaum in Frage. Vor diesem Hintergrund sollen die Zinsaufwendungen um den Aufwand gemindert werden, der durch die Inanspruchnahme von Betriebsmittelkrediten zur Vorfinanzie-rung für längerfristige Einzelaufträge entstanden ist.
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