Breitbandzugänge ins Internet sollen vom Land mit bis zu 50 Prozent der Kosten bezuschusst werden, maximal mit 75.000 Euro. Nach der Breitbandrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein können alle netzseitigen technischen Maßnahmen gefördert werden, die zur Errichtung eines Breitbandzugangs notwendig oder angezeigt sind. Ebenso förderfähig sind einschlägige Informationsveranstaltungen, Planungsarbeiten und Erschließungsaufwand.
Die Ämter in Schleswig-Holstein erhalten das Faltblatt in diesen Tagen zur Weiterleitung an die amtsangehörigen Gemeinden, amtsfreie Gemeinden erhalten es direkt zugesandt. Andere Interessierte können das Faltblatt im Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr anfordern oder aus dem Internet unter www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de (Rubrik "Broschüren") herunter laden. In der Rubrik "Veranstaltungen" sind auch nähere Informationen zum Breitbandforum enthalten.