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Verkehrsministerium hält Wort

Förderzusage für Straßenbau in Barsbüttel

(lifePR) (Kiel, )
Noch in diesem Jahr will die Gemeinde Barsbüttel (Kreis Stormarn) mit dem Neubau der Straße "Am Akku" und einer Anbindung der Straße "Zum Ehrenhain" beginnen. Ein entsprechender Bauauftrag ist bereits erteilt. Das Verkehrsministerium wird das insgesamt rund 2,5 Millionen Euro teure Projekt mit rund 1,6 Millionen Euro aus Mitteln des Gemeindeverkehrs-Finanzierungsgesetzes Schleswig-Holstein unterstützen.

Mit seiner Förderzusage über rund 6,9 Millionen Euro für die im Oktober letzten Jahres fertig gestellte Südumgehung hatte das Verkehrsministerium der Gemeinde Barsbüttel seinerzeit auch eine finanzielle Unterstützung für den Bau einer Verbindungsstraße zwischen der Hauptstraße und der neuen Ortsumgehung zugesagt. Wegen einer anhängigen Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss verzögerte sich das Bauvorhaben allerdings. "Nachdem die Gemeinde jetzt über das erforderliche Baurecht verfügt, lösen wir das damalige Versprechen ein", sagte Verkehrsminister Diedrich Austermann heute (31. Juli) in Kiel.

"Mit der Verlagerung des Durchgangsverkehrs auf die neue Südumgehung hat sich die Verkehrssituation innerhalb Barsbüttels bereits deutlich entspannt. Der Bau der Verbindungsstraße "Am Akku" ermöglicht einen zusätzlichen Entlastungseffekt durch die zielgerichtete Ableitung von ortsbezogenem Ziel- und Quellverkehr", so der Minister. Verkehrsexperten beziffern den erreichbaren Entlastungseffekt auf bis zu 14 Prozent des Gesamtverkehrsaufkommens. "Für die Anwohner entlang der Ortsdurchfahrt der Kreisstraße 29 bedeutet die Verkehrsabnahme eine bessere Wohn- und Lebensqualität sowie einen deutlichen Sicherheitsgewinn", so Austermann weiter.

Die rund 750 Meter lange Verbindungsstraße "Am Akku" mit einer erwarteten Verkehrsmenge von täglich bis zu 6.500 Kraftfahrzeugen soll eine Fahrbahnbreite von 6,50 Metern erhalten. In Streckenabschnitt zwischen der Hauptstraße und dem geplanten Durchstich zur Anbindung der Straße "Zum Ehrenhain" ist zusätzlich ein straßenbegleitender Gehweg vorgesehen.
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