Dies gelte auch für die laufenden Verfahren um die wiederrechtliche Kündigung der Lieferantenrahmenverträge durch die Bayernwerk AG und den folgenden unlauteren und dreisten Kundenabwerbeversuch der E-ON. "Einige unserer Wettbewerber kündigen bestehende Verträge über die bereits vollständig im Voraus bezahlte Netznutzung. Trotzdem beispielsweise die TEN in Thüringen mit diesem dreisten Ausnutzen der eigenen Position als Monopolist vor Gericht gescheitert ist, versucht die Bayerwerk AG genau das gleiche rechtswidrige Vorgehen. Dabei geht es dem Monopolisten Bayernwerk AG im Ergebnis unserer Meinung nach nur darum, unsere Kunden zu verunsichern. Bereits bei Aussprache der rechtswidrigen Kündigung war wohl selbst der Rechtsabteilung der Bayernwerk AG klar, dass diese vor Gericht wahrscheinlich keinen Bestand haben wird. Allerdings bietet auch ein rechtswidriges Vorgehen Gelegenheit zur Öffentlichkeitsarbeit und die Chance für die E-ON als großen Anteilseigner der Bayernwerk AG zu einem Abwerbeversuch. Auch derartige Vorgänge werden wir mit aller Konsequenz gerichtlich verfolgen. Die heutigen einstweiligen Verfügungen waren nur der Auftakt zu einer ganzen Reihe von Entscheidungen in von uns angestrengten Verfahren gegen unlauteren Wettbewerb."
Care-Energy erwirkt einstweilige Verfügungen gegen die Bayerwerk AG und die E-ON Bayern Vertrieb GmbH
"Wir lassen uns auch von großen Unternehmen nicht öffentlich verleumden"
Dies gelte auch für die laufenden Verfahren um die wiederrechtliche Kündigung der Lieferantenrahmenverträge durch die Bayernwerk AG und den folgenden unlauteren und dreisten Kundenabwerbeversuch der E-ON. "Einige unserer Wettbewerber kündigen bestehende Verträge über die bereits vollständig im Voraus bezahlte Netznutzung. Trotzdem beispielsweise die TEN in Thüringen mit diesem dreisten Ausnutzen der eigenen Position als Monopolist vor Gericht gescheitert ist, versucht die Bayerwerk AG genau das gleiche rechtswidrige Vorgehen. Dabei geht es dem Monopolisten Bayernwerk AG im Ergebnis unserer Meinung nach nur darum, unsere Kunden zu verunsichern. Bereits bei Aussprache der rechtswidrigen Kündigung war wohl selbst der Rechtsabteilung der Bayernwerk AG klar, dass diese vor Gericht wahrscheinlich keinen Bestand haben wird. Allerdings bietet auch ein rechtswidriges Vorgehen Gelegenheit zur Öffentlichkeitsarbeit und die Chance für die E-ON als großen Anteilseigner der Bayernwerk AG zu einem Abwerbeversuch. Auch derartige Vorgänge werden wir mit aller Konsequenz gerichtlich verfolgen. Die heutigen einstweiligen Verfügungen waren nur der Auftakt zu einer ganzen Reihe von Entscheidungen in von uns angestrengten Verfahren gegen unlauteren Wettbewerb."