Dies gelte auch für die laufenden Verfahren um die wiederrechtliche Kündigung der Lieferantenrahmenverträge durch die Bayernwerk AG und den folgenden unlauteren und dreisten Kundenabwerbeversuch der E-ON. "Einige unserer Wettbewerber kündigen bestehende Verträge über die bereits vollständig im Voraus bezahlte Netznutzung. Trotzdem beispielsweise die TEN in Thüringen sowie die Netz Leipzig GmbH und die Deltzsch Netz GmbH in Sachsen mit diesem dreisten Ausnutzen der eigenen Position als Monopolist vor Gericht gescheitert sind, versucht die Bayerwerk AG genau das gleiche rechtswidrige Vorgehen. Dabei geht es dem Monopolisten Bayernwerk AG im Ergebnis unserer Meinung nach nur darum, unsere Kunden zu verunsichern. Bereits bei Aussprache der rechtswidrigen Kündigung war wohl selbst der Rechtsabteilung der Bayernwerk AG klar, dass diese vor Gericht wahrscheinlich keinen Bestand haben wird. Allerdings bietet auch ein rechtswidriges Vorgehen Gelegenheit zur Öffentlichkeitsarbeit und die Chance für die E-ON als großen Anteilseigner der Bayernwerk AG zu einem Abwerbeversuch bei unseren Kunden. Auch derartige Vorgänge werden wir mit aller Konsequenz gerichtlich verfolgen. Die heutigen einstweiligen Verfügungen waren nur ein weiterer Teilschritt unserer Kampagne gegen den in der Energiebranche weit verbreiteten unlauteren Wettbewerb."
Care-Energy erwirkt Verfügungen gegen die Pfalzwerke Netz AG, die Stadtwerke Duisburg Netzgesellschaft mbH, die Stadtwerke Vilshofen GmbH und die Stadtwerke Bielefeld GmbH
Dies gelte auch für die laufenden Verfahren um die wiederrechtliche Kündigung der Lieferantenrahmenverträge durch die Bayernwerk AG und den folgenden unlauteren und dreisten Kundenabwerbeversuch der E-ON. "Einige unserer Wettbewerber kündigen bestehende Verträge über die bereits vollständig im Voraus bezahlte Netznutzung. Trotzdem beispielsweise die TEN in Thüringen sowie die Netz Leipzig GmbH und die Deltzsch Netz GmbH in Sachsen mit diesem dreisten Ausnutzen der eigenen Position als Monopolist vor Gericht gescheitert sind, versucht die Bayerwerk AG genau das gleiche rechtswidrige Vorgehen. Dabei geht es dem Monopolisten Bayernwerk AG im Ergebnis unserer Meinung nach nur darum, unsere Kunden zu verunsichern. Bereits bei Aussprache der rechtswidrigen Kündigung war wohl selbst der Rechtsabteilung der Bayernwerk AG klar, dass diese vor Gericht wahrscheinlich keinen Bestand haben wird. Allerdings bietet auch ein rechtswidriges Vorgehen Gelegenheit zur Öffentlichkeitsarbeit und die Chance für die E-ON als großen Anteilseigner der Bayernwerk AG zu einem Abwerbeversuch bei unseren Kunden. Auch derartige Vorgänge werden wir mit aller Konsequenz gerichtlich verfolgen. Die heutigen einstweiligen Verfügungen waren nur ein weiterer Teilschritt unserer Kampagne gegen den in der Energiebranche weit verbreiteten unlauteren Wettbewerb."