"Wir werden uns sowohl gegen das Bußgeld als auch gegen den Bescheid juristisch zur Wehr setzen. Wir sind korrekt beim zuständigen Bundesamt BfEE als Energiedienstleister gemeldet. Unsere Prozesse des Contractings entsprechen exakt den Vorgaben des EDL-G und der DIN 8930-5. Eine Meldung nach §5 EnWG macht inhaltlich keinen Sinn, da wir den Letztverbraucher nicht mit Strom, sondern mit Nutzenergie beliefern. Wir werden diese Sichtweise juristisch durch alle Instanzen vertreten."
Das Vorgehen der Bundesnetzagentur sei nicht nur inhaltlich fragwürdig, so der Geschäftsführer der mk-group weiter." Nach den Presseaussagen während des Verfahrens und der Verweigerung der Berücksichtigung der Anträge unserer Anwälte werden wir auch disziplinarrechtliche Schritte gegen die handelnden Personen in der Bundesnetzagentur beantragen. Ohne Akteneinsicht und eine angemessene Frist zur Auswertung hat das gesamte von der Bundesnetzagentur angesetzte Verfahren einen reinen Alibicharakter gehabt, wie sich auch aus den während des Verfahrens getätigten Presseaussagen der Bundesnetzagentur entnehmen lässt, denn selbst in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Schnellfahren, wird genauer gearbeitet und das Recht zur Anhörung und Akteneinsicht gewährt."
Martin Kristek weiter: "In dem Bescheid setzt sich die Bundesnetzagentur wissentlich über die herrschende Rechtsprechung hinweg. In bundesweit 5 Urteilen verschiedener Landgerichte wurde ausdrücklich bestätigt, dass kein Unternehmen der mk-group als Letztverbraucher auftritt und die "Zählpunkte" übernimmt. Kein Unternehmen der mk-group ist selbst Letztverbraucher. Dieser Fakt hätte die Bundesnetzagentur einfach durch eine Informationseinholung bei den Verteilnetzbetrieben erhalten. An diese Urteile hat sich unser Unternehmen gehalten, die Bundesnetzagentur argumentiert offenbar auf dem Kenntnis- und Verfahrensstand von März 2012. Diese Punkte hätten sicher ausgeräumt werden können, wenn unserem Anwalt die beantragte Fristverlängerung und Akteinsicht gewährt worden wäre."
Der Geschäftsführer der mk-group Holding GmbH abschließend: "Wir sind mit diesem Bescheid energetisch ins Steinzeitalter zurückkatapultiert, eine Vielzahl von Contractoren - wie zum Beispiel Fernwärme - müssen nun bangen, dass dieser Bescheid Schule macht und die Lieferung von Nutzenergie offensichtlich nicht möglich ist, denn auch dort findet die Abrechnung in kWh statt, was für die Bundesnetzagentur den entscheidenden Beweis darstellte, dass es sich im Falle von Care-Energy nicht um ein Contracting, sondern um eine Lieferung von Strom handeln würde."
Die mk-group Holding GmbH legt noch am heutigen Tag Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid gegen die mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG ein und geht somit in die nächste Instanz.