Mobil in Deutschland e.V. hat einen guten Vorschlag für Bundesfinanzminister Schäuble: Das Geld im Lande belassen und in seine Autofahrer und Berufstätigen investierten, bevor es in marode Länder unwiderruflich verschleudert wird. Es gäbe genügend Projekte auf der Warteliste. Ganz oben stehen diverse Möglichkeiten der Steuervereinfachung. So sieht beispielsweise der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP vor, dass die Dienstwagenbesteuerung erheblich klarer wird. Geschehen ist allerdings noch nichts, obwohl der Bundesfinanzhof die 0,03 %-Regelung bereits als unzulässig erklärt hat. Diese besagt, dass der Arbeitnehmer, der einen Dienstwagen von seinem Arbeitgeber gestellt bekommt, nicht nur 1 % des Neuwagenpreises als einen geldwerten Vorteil in seinem monatlichen Einkommen versteuert, sondern auch noch pro km 0,03 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeuges bezahlt. Wenn ein Firmenfahrzeug z.B. 25.000 EUR Neuwagenpreis kostet und man im Schnitt 30 km am Tag in die Arbeit fährt, dann kommen somit zu der 1%-Regelung und den 250 EUR noch einmal 225 EUR für die 0,03 %-Regelung hinzu. Somit würde man jeden Monat 475 EUR als "geldwerten Vorteil" versteuern. Das hält der BFH als unsolide und unzulässig. Anstelle des monatlichen 0,03 %-Zuschlags führte der BFH eine neue Berechnungsmethode ein. Pro Fahrt zur Arbeit und pro Entfernungskilometer sind nur 0,002 % des Listenpreises als geldwerter Vorteil zu versteuern. Diese Berechnungsmethode bestätigten die Richter jetzt. Dienstwagen haben mittlerweile viele Millionen Deutsche. 2010 gab es rund 1 Mio. Neuzulassungen von Firmenwagen. In erster Linie waren das Kleinwagen (70.000), Fahrzeuge der Kompaktklasse (219.000) und Fahrzeuge der Mittelklasse (197.000). Demgegenüber waren das nur 12.500 Fahrzeuge der Oberklasse. Ein Firmenwagen ist mittlerweile also ganz und gar nichts mehr nur für Reiche. Es sind in erster Linie Vertriebsmitarbeiter, Kundendienstmitarbeiter, Handelsvertreter und viele andere Berufsgruppen, die beruflich ein Auto nutzen müssen.
Mobil in Deutschland e.V. fordert die komplette Abschaffung der 0,03 %-Regelung. Es wäre ein gehaltenes Wahlversprechen aus dem Koalitionsvertrag, würde Unternehmer und Arbeitnehmer gleichzeitig entlasten und wäre auch eine Vereinfachung für die Finanzverwaltung. Der Finanzminister könnte vielen Millionen Autofahrern und Firmenwagenfahrern entgegenkommen und der Forderung des höchsten deutschen Finanzgerichts Rechnung tragen. "Er würde damit gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Ein gehaltenes Versprechen an seine Wähler und eine Entlastung für Berufstätige und Autofahrer. Das sind eine richtige Investition im eigenen Land und ein Zeichen das jetzt genau zum richtigen Zeitpunkt käme. Die nächste Wahl kommt bestimmt," so Dr. Michael Haberland der 1. Vorsitzende von Mobil in Deutschland e.V.
Mobil in Deutschland wir daher den Finanzminister an den Koalitionsvertrag und seinen Amtseid erinnern und ihn schriftliche auffordern, die 0,03% Regelung abzuschaffen.
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Hinweis
Hinweis
Storys per RSS Feed und Facebook
Zu jeder Kategorie der lifePR erhalten Sie auch gesondert einen gefilterten Feed. Auch in jedem Newsroom finden Sie den Abonnieren-Button mit weiteren individuellen RSS-Feeds. Zudem gibt es für jede Kategorie auch eine entsprechende Facebook-Seite.
Wählen Sie eine Kategorie, um sich die dazugehörige URL anzuzeigen.
Story veröffentlichen
Sie möchten Ihre Story kostenlos veröffentlichen? Überlassen Sie das Einstellen und Prüfen ganz einfach unserem Serviceteam!
Sie sind bereits Kunde bei der lifePR und möchten Ihre Story veröffentlichen und zielgerichtet versenden?
Zur MyBox
Vorschau
Dateiname
Beschreibung
Copyright
Herausgeber
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Verwenden Sie das folgende Formular, um Ihr Login-Passwort zurückzusetzen. Sie erhalten nach dem Absenden eine E-Mail. Bitte klicken Sie den in der E-Mail enthaltenen Link an, um Ihr Passwort zurückzusetzen.
Anmeldung erforderlich
Für diese Funktion ist eine Anmeldung erforderlich. Bitte melden Sie sich an.
Anmelden
Noch nicht registriert?
oder anmelden via
Einwilligung zu Cookies und Daten
Sofern Sie die Kartendienste von Google Maps verwenden möchten, werden zwangsläufig personenbezogene Daten an Google übermittelt. Google ist ein Dienstleister in einem Drittstaat, dessen Datenschutzniveau nicht dem der EU entspricht. Ihre Daten können von Google auch für eigene Zwecke verwendet werden. Google ist anhand Ihrer IP-Adresse, Ihres Google Accounts (sofern vorhanden und eingeloggt) und anhand weiterer Kriterien in der Lage Sie als natürliche Person zu identifizieren. Über die durch Google durchgeführten Datenverarbeitungen können Sie sich HIER erkundigen.
Mit Klick auf den Button „Google Maps laden“ erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten an Google übertragen werden. Eine Übermittlung findet erst nach erfolgter Einwilligung statt.
Weiterempfehlen
Mobil in Deutschland e.V. fordert von Schäuble: Abschaffung der 0,03 %-Regelung für Dienstwagen
Eine Story von Mobil in Deutschland e.V.
Story herunterladen
Mobil in Deutschland e.V. fordert von Schäuble: Abschaffung der 0,03 %-Regelung für Dienstwagen
Eine Story von Mobil in Deutschland e.V.
Wir senden Ihnen folgende Informationen an Ihre E-Mail-Adresse:
QR-Code
Mobil in Deutschland e.V. fordert von Schäuble: Abschaffung der 0,03 %-Regelung für Dienstwagen