Diese Entscheidung führt nicht nur zu einer erheblichen Mehrbelastung der öffentlichen Haushalte bzw. einer Existenzgefährdung für privatwirtschaftliche Sauna- und Bäderbetriebe, sondern steht auch in einem deutlichen Widerspruch zum geplanten Präventionsgesetz der Bundesregierung. Beide Ziele des Gesetzentwurfs - effektive Gesundheitsförderung und Prävention - werden durch das Saunabaden nachweislich unterstützt. Eine Erhöhung der finanziellen Belastung der Saunagäste durch die Änderung des Umsatzsteuersatzes ist hier eindeutig kontraproduktiv und widerspricht dem Geist des Gesetzes.
Unter dem Motto "Aktive Gesundheitsvorsorge darf nicht bestraft werden" setzen sich der Deutsche Sauna-Bund e. V., die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V. und die European Waterpark Association e. V. für eine Rücknahme der Umsatzsteuererhöhung ein. Die unterzeichnenden Verbände und Institutionen fordern das Bundesfinanzministerium und die Finanzministerien der Länder daher auf, die zum 1. Juli 2015 greifende Erhöhung der Umsatzsteuer auf Saunaleistungen zurückzunehmen. Auch die monte mare Unternehmensgruppe unterstützt dieses Anliegen.
Da die intensiven Bemühungen der Verbände und Betreiber diese Entscheidung zurückzunehmen, nicht berücksichtigt wurden, wurde am 18. Juni 2015 bei einer Veranstaltung im Frankfurter "Römer" eine gemeinsame "Frankfurter Erklärung" verabschiedet. Diese Erklärung ist an den Bundesminister für Gesundheit, Herrn Hermann Gröhe, und an den Bundesminister der Finanzen, Herrn Dr. Wolfgang Schäuble, gerichtet. Gleichzeitig wurden die Ergebnisse einer Unterschriftenaktion des Deutschen Sauna-Bundes präsentiert.
Inhalt der Frankfurter Erklärung ist die Forderung nach einer Rückkehr zur bestehenden Regelung mit Anwendung des reduzierten Umsatzsteuersatzes für Saunaleistungen. Zudem soll das Bundesministerium für Gesundheit Saunabaden wieder als wissenschaftlich anerkannte therapeutische Maßnahme in die Anwendung des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention und eine Aufnahme in die Heilmittel-Richtlinie in Verbindung mit dem sogenannten Heilmittel-Katalog berücksichtigen.
Zusammen mit mehr als 330 Saunabetreibern aus ganz Deutschland schließt sich die monte mare Unternehmensgruppe der "Frankfurter Erklärung" an. Mit 12 Standorten in Deutschland, mehr als 3,2 Mio. Besuchern im Jahr und 1.200 Mitarbeiter-/innen ist die monte mare Unternehmensgruppe Marktführer im Planen, Errichten, Finanzieren und Betreiben von großen Bäder-, Sauna- und Wellnessanlagen in Deutschland.