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ADAC: Rückwirkendes Dieselverbot unrealistisch

Jurist Schäpe: Es gilt „Rückwirkungsverbot und Bestandsschutz“

(lifePR) (München, )
Der ADAC hält ein rückwirkendes Dieselverbot in der EU durch eine nachträgliche Änderung der Zulassungsvoraussetzungen für unrealistisch. ADAC-Jurist Markus Schäpe betont gegenüber der Zeitschrift auto motor und sport, dass die EU nicht nachträglich vorschreiben könne, dass Dieselautos mit Abgasstufen Euro 5 bis Euro 6c die Abgaswerte nicht mehr nur, wie seinerzeit vorgeschrieben, auf einem Prüfstand, sondern plötzlich auch auf der Straße unter verschiedensten Bedingungen einhalten müssen. „Aus unserer Sicht kann aus den Vorschriften nicht abgeleitet werden, dass der NEFZ-Zyklus, der auf dem Prüfstand ermittelt wird, auch im Realbetrieb eingehalten werden muss“, so Schäpe.

Die zugelassenen Fahrzeuge hätten einen Bestandsschutz. „Falls der EU-Gesetzgeber die Vorschriften tatsächlich nachträglich ändern sollte, gilt unseres Erachtens das Rückwirkungsverbot und auch ein Bestandsschutz“, betont der ADAC-Jurist. „Sollte der Europäische Gerichtshof in dem derzeit laufenden Verfahren jedoch überraschend entscheiden, dass die NEFZ-Grenzwerte auch auf der Straße einzuhalten sind, wären alle betroffenen Fahrzeuge praktisch von Anfang an nicht typgenehmigungsfähig gewesen. Dann müssten Behörden wie das Bundesverkehrsministerium und das KBA das weitere Vorgehen klären.“ In Deutschland wären von einem möglichen Verbot 8,2 Millionen Dieselautos betroffen.

Redakteur: Johannes Köbler

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