Die zugelassenen Fahrzeuge hätten einen Bestandsschutz. „Falls der EU-Gesetzgeber die Vorschriften tatsächlich nachträglich ändern sollte, gilt unseres Erachtens das Rückwirkungsverbot und auch ein Bestandsschutz“, betont der ADAC-Jurist. „Sollte der Europäische Gerichtshof in dem derzeit laufenden Verfahren jedoch überraschend entscheiden, dass die NEFZ-Grenzwerte auch auf der Straße einzuhalten sind, wären alle betroffenen Fahrzeuge praktisch von Anfang an nicht typgenehmigungsfähig gewesen. Dann müssten Behörden wie das Bundesverkehrsministerium und das KBA das weitere Vorgehen klären.“ In Deutschland wären von einem möglichen Verbot 8,2 Millionen Dieselautos betroffen.
Redakteur: Johannes Köbler