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Dashcams: Auch eigenes Fehlverhalten wird aufgezeichnet

Gerichte wägen ab, ob die Aufnahmen zugelassen werden

(lifePR) (Stuttgart, )
Nachdem der Bundesgerichtshof am 15. Mai entschieden hat, dass die Aufnahmen von Dashcams als Beweis in Streitfällen vor Gericht verwendet werden können, dürften nun noch mehr Autofahrer eine Dashcam im Auto montieren. Doch Vorsicht: Die Kameras zeichnen nicht nur das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer auf, sondern auch das eigene. „Die Polizei kann unter gewissen Umständen die Dashcam als Beweismittel beschlagnahmen, und zwar dann, wenn der Vorwurf einer erheblichen Straftat im Raume steht“, sagt Henning Hamann, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Geschäftsführer der Kanzlei Voigt in Dortmund, der Zeitschrift auto motor und sport

Außerdem werden die Daten von Dashcams trotz des Urteils nicht automatisch bei jedem Verfahren zugelassen. Die Aufnahmen sind immer noch nach geltendem Recht unzulässig und verstoßen gegen den Datenschutz. Aber die Gerichte können abwägen, ob der Datenschutz oder die Aufklärung im Vordergrund stehen. Letzteres ist in der Regel bei Unfällen mit Personenschäden der Fall. 

Wer nun eine Dashcam kaufen will, sollte darauf achten, dass sie über einen sogenannten G-Sensor verfügt, der einen Aufprall registriert und dann die letzten Minuten der Aufnahmen vor dem Löschen schützt. Solche einfachen Kameras gibt es schon ab 50 Euro. Ab 150 bis 300 Euro steigt die Bildqualität, die Kameras verfügen über Nachtsichtausstattung, Navi-Funktion, GPS-Sender oder eine Geschwindigkeitserkennung. 

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