Wird zum Beispiel eine Lohnerhöhung in Form des Dienstwagens gewährt, könnten die Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung sinken. Weniger Abgaben führen dann zu geringeren Leistungen beispielsweise in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Zum Nachteil des Arbeitnehmers ist es auch, wenn der Arbeitgeber alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit der Leasingfirma auf den Arbeitnehmer abwälzt. Das kann dann bei der privaten Steuererklärung zu Problemen führen, weil das Finanzamt dann der Meinung ist, dass es sich gar nicht mehr um einen Firmenwagen handelt. Im schlimmsten Fall muss der Arbeitnehmer dann nicht nur seine Privatfahrten versteuern, sondern auch seine Dienstfahrten.
Auch die Entfernung zur Arbeitsstätte muss der Arbeitnehmer im Auge haben, rät AUTOStraßenverkehr. Denn jeden Monat muss der Beschäftigte 0,03 Prozent des Listenpreises pro Entfernungskilometer versteuern. Die Zeitschrift hat am Beispiel eines Skoda Octavia durchgerechnet, wann sich ein Firmenwagen anstelle einer ausgezahlten Lohnerhöhung von 380 Euro für einen 33-jährigen Single noch rechnet. Bei zehn Kilometern Weg zur Arbeit lohnt sich der Dienstwagen noch anstelle der Lohnerhöhung, bei 15 Kilometern schon nicht mehr.