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Fahrt in den Urlaub: Ersatzbirnchen und Ersatzrad nicht vergessen

In manchen Ländern sind besondere Regeln zu beachten

(lifePR) (Stuttgart, )
Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, sollte sich nicht nur über Mautgebühren und schärfere Strafen im Ausland informieren. Einige Urlaubsländer haben Regeln aufgestellt, die in Deutschland weitgehend unbekannt sind und über gängige Ausrüstungen wie Verbandskasten, Warnweste und Warndreieck hinausgehen, berichtet die Zeitschrift AUTOStraßenverkehr in ihrer am Mittwoch erscheinenden Ausgabe. So müssen Autofahrer Ersatzbirnchen an Bord haben, wenn sie in Frankreich, Tschechien und Kroatien unterwegs sind. Die Vorschrift gilt für Leuchtmittel, die man selbst austauschen kann, beispielsweise Blinker-, Brems- und Rückleuchten. Gnädig sind die Länder bei Xenon- und LED-Licht: Deren Leuchtmittel müssen in der Werkstatt gewechselt werden und brauchen deshalb auch nicht bei einer Kontrolle nachgewiesen werden.

Kaum bekannt ist zudem, dass Länder wie Spanien, Ungarn, Tschechien und die Slowakei ein Ersatzrad vorschreiben. Verfügt ein Auto gewöhnlich ab Werk über ein Ersatzrad, der Fahrer hat es aber aus Platzgründen daheim gelassen, ist ein Knöllchen fällig. Ist das Auto jedoch serienmäßig ohne Ersatzrad ausgestattet, muss ein Reparaturset oder ein Reparaturspray mit an Bord sein. 

Auch bei Warnwesten sollte man aufpassen. Nicht in allen Ländern genügt ein Exemplar für den Fahrer. In Frankreich muss für jeden einzelnen Fahrgast eine Weste an Bord sein. Und in Kroatien, Spanien und der Türkei sind zwei Warndreiecke Pflicht, wenn man als Gespann unterwegs ist. Österreich schreibt für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen einen Unterlegkeil vor. In Griechenland und der Türkei muss zudem ein Feuerlöscher an Bord sein.

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