Führerschein: Wer seinen Autoführerschein vor 1999 gemacht hat, darf Zugfahrzeuge mit bis zu 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sowie Gespanne bis 18,5 Tonnen fahren. Ab dem 50. Lebensjahr reduziert sich die Gesamtmasse auf zwölf Tonnen. Mit einem Autoführerschein ab 1999 (Klasse B) darf man nur noch Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen sowie Anhänger mit bis zu 750 Kilo steuern. Das zulässige Gesamtgewicht von Auto und Wohnwagen darf 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Nach einer eintägigen Schulung für die Erweiterung B96 steigt das zulässige Gesamtgewicht auf 4250 Kilogramm. Auch bei Wohnmobilen ist der alte Führersein ein Vorteil, denn dann darf man Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen führen, mit den neuen Führerscheinen gilt die Grenze von 3,5 Tonnen.
Nickerchen im Caravan: Im Wohnwagen ist die Sache einfach, denn während der Fahrt darf sich niemand im Caravan aufhalten. Im Wohnmobil gibt es hingegen Sitze, die genutzt werden dürfen, wenn sie mit einem Sicherheitsgurt ausgestattet sind. Oft sind das die in Fahrtrichtung ausgerichteten Sitze am Esstisch. Kinder unter zwölf Jahren und unter 1,50 Metern Größe benötigen wie im Auto einen Kindersitz oder eine Sitzerhöhung.
Welches Tempo? Für Wohnmobile bis 3,5 Tonnen gelten die gleichen Tempolimits wie für Pkw. Wiegt das Mobil zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen 100 km/h. Ab 7,5 Tonnen sind 80 km/h auf Autobahnen und 60 km/h auf Landstraßen erlaubt. Für Wohnwagen gilt ein Tempolimit
von 80 km/h. Unter bestimmten Bedingungen sind auch 100 km/h auf der Autobahn erlaubt, etwa wenn die Reifen des Anhängers für 120 km/h ausgelegt und nicht älter als sechs Jahre sind. Zudem benötigt der Wohnwagen eine Stabilisierungseinrichtung oder das Zugfahrzeug ein Anhänger-ESP. Im Ausland gelten oft abweichende Regeln.
Umweltzonen: Ältere Wohnmobile ohne grüne Plakette müssen einen Bogen um Umweltzonen machen. Nicht einmal um auf einen Stellplatz zu gelangen, darf das Gebiet durchfahren werden. Richten Kommunen zusätzliche Fahrverbote ein, die über die Regelungen der grünen Plakette hinausgehen – etwa Fahrverbote für EU5 und EU5-Diesel –, gelten sie auch für Wohnmobile.
Beladen: Wer das erste Mal einen Wohnwagen für den Urlaub lädt, sollte auf gute Gewichtsverteilung achten. Schwere Gegenstände sollten über der Achse und möglichst weit unten verstaut werden. Beachtet werden die zulässigen Achslasten vorne und hinten sowie das Gesamtgewicht. Auch die Stützlast auf der Anhängerkupplung darf nicht überschritten werden, sonst wird das Gespann instabil. Für die Ermittlung der Stützlast reicht eine einfache Personenwaage aus dem Badezimmer, die unter das Deichsel-Rad geschoben wird. Beim Wohnmobil gilt ebenfalls: Schwere Dinge nach unten, leichtes Gepäck wie Kleidung nach oben. Suppendosen also in die Unterschränke, die Wäsche in die Hängeschränke.
Parken: Auch mit einem Wohnmobil darf man überall parken, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Es muss aber ausreichend Platz für den fließenden Verkehr bleiben. Parken heißt jedoch nicht gleich Campen: Im Wohnmobil darf man nur zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit übernachten. Stühle müssen drin bleiben.
Spülwasser in den Gully? Nein, weil nicht alle Gullys an die Kanalisation angeschlossen sind, darf man Abwasser darin grundsätzlich nicht entsorgen. Die Bußgelder für illegales Entsorgen sind teils sehr hoch.
Zahlreiche weitere Tipps zum Urlaub mit Wohnwagen und Wohnmobil bietet die neue Ausgabe der auto motor und sport.
Redakteur: Dirk Gulde