Viele Banken haben auch in jüngeren Verträgen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Ein ganz besonders deutlicher Fall ist die überflüssige und verwirrende Nennung eines angeblich gesetzlich geforderten Hinweises auf die für den Darlehensgeber zuständige Aufsichtsbehörde. Darlehensnehmer wurden über angeblich gesetzlich zwingend vorgesehene Hinweise informiert zur Angabe bestimmter Informationen. Tatsächlich gab es diese Vorschriften teilweise aber gar nicht.
Im gleichen Maß aussichtsreich ist der Widerruf von Darlehensverträgen der Kreissparkasse Waiblingen, Alter Postplatz 8, 71332 Waiblingen (und anderer Sparkassen deutschlandweit).
Für Sie: MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht/Rechtsanwaltskanzlei MPH LEGAL SERVICES
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