U.a. die BHW hat einst mit Werbeslogan wie „risikolose Sparform mit bis zu 7,2 % Rendite“ geworben. Darüber hinaus wurden Bausparkunden mit Bonuszahlungen angelockt für den Fall, dass sie von dem Bauspardarlehen keinen Gebrauch machen.
Die EZB-Zinspolitik machte den Bausparkassen in den letzten Jahren einen Strich durch die Rechnung. Das für die Bausparkassen einst so lukrative Kapitalsammelbecken „Bausparguten“ erweist sich zwischenzeitlich als Bumerang und belastet nachhaltig deren Bilanzen. Guthabenzinsen von bis zu 4,5 % p.a. und darüber lassen sich für die Bausparkassen im Refinanzierungsgeschäft schon lange nicht mehr erwirtschaften.
Wie der Spiegel in seiner aktuellen Ausgabe (5/2016 S. 87) erwähnt, sind derzeit rund 1000 Verfahren vor bundesdeutschen Gerichten anhängig. Die wahre Anzahl von Klage dürfte zwischenzeitlich deutlich höher liegen.
MPH Legal Services hat zuletzt mit Urteil vom 23.12.2015 (LG Stuttgart (12 O 97/15)) gegen die Wüstenrot Bausparkasse AG obsiegt (bis dato nicht rechtskräftig) und wird weiter massiv gegen Bausparkassen außergerichtlich und gerichtlich im Mandanteninteresse vorgehen, wenn Bausparverträge im Dunstkreis des für die Bausparkassen derzeit ungünstigen Zinsumfelds nach Belieben gekündigt werden. Mit weiteren Positivurteilen für Bausparkunden v.a. im OLG-Bezirk Stuttgart wird diesseits kanzleiintern schon für die nächsten Wochen gerechnet.
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