Namentlich die nachfolgenden Punkte werden bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung häufig nicht berücksichtigt, was zu überzogenen Forderungen der Banken gegenüber ihren Darlehensnehmern führt.
1. Ersparte Verwaltungskosten: Verwaltungskostenersparnisse stellen sich ein, wenn ein betreuungsintensives Darlehensgeschäft gegen ein Pfandbriefgeschäft ausgetauscht wird. Zu den ersparten Verwaltungskosten sollen anders, als er zurzeit von den Banken gehandhabt wird, auch jene Verwaltungsaufwendungen zählen, die helfen, den Eintritt von Darlehensrisiken zu vermeiden wie zum Beispiel die laufende Überprüfung der Kapitaldienstfähigkeit des Darlehensnehmers oder der Werthaltigkeit der beliehenen Immobilie.
2. Ersparte Standardrisikokosten: Standardrisikokosten decken die erwarteten Zahlungsausfälle der Darlehensgeberin ab. Dabei sollen jene Risiken umfasst werden, die sich als typische Risiken für eine Vielzahl ähnlicher Darlehensnehmer bei dem Einen einstellen, bei den Anderen hingegen ausbleiben.
3. Eigenkapitalentlastung: Die zeitgleiche Anhäufung der Realisation ungünstiger Ereignisse, von sog. unerwarteten Verlusten, kann ein Institut in Liquiditätsschwierigkeiten bringen und eine Insolvenzgefahr heraufbeschwören. Der zur Vermeidung derartiger Risikoeintritte vorzuhaltende Eigenkapitalpuffer wird mit der vorzeitigen Rückzahlung von Darlehen wieder frei.
4. Fungibilitätsvorteile: Das mit der vorzeitigen Rückzahlung freigewordene regulatorische Eigenkapital kann zu weiteren rentierlichen Anlagen genutzt werden.
MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt Ihre Interessen gegenüber Banken bundesweit. Kontaktieren Sie uns!