Kunden erhalten in diesem Fall ihre eingezahlten Prämien plus Zinsen zurück.
Manche Versicherungen lehnen diesen Anspruch allerdings ab und führen ihre Kunden mit falschen Begründungen in die Irre.
Häufig wird der Versicherungsnehmer mit unzutreffenden Pauschalbegründungen der Versicherungsgesellschaften dahingehend abgespeist, dass er Inhaltlich und formell korrekt über Widerrufsrecht und -first informiert wurde, der Anspruch bereits verjährt sei oder durch die vorangegangene Kündigung eines Vertrages kein Widerruf möglich ist.
MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt Versicherungsnehmer im Rahmen widerrufener Versicherungsverträge gegenüber Versicherungsgesellschaften. Ziel ist der Rückerhalt der Prämien zzgl. einer Nutzungsentschädigung und abzgl. einer Risikoprämie.