Jetzt werden bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit auch die so genannten kognitiven Fähigkeiten berücksichtigt. „Nach dem Anlauf der neuen Bestimmungen kann man feststellen, dass die Reform für Demenzpatienten deutliche Verbesserungen bringt“, erklärt Dr. Sylke Wetstein, Kommunikationsleiterin bei der compass pflegeberatung. „Demenzkranke erhalten höhere finanzielle Unterstützung und haben so auch mehr Möglichkeiten, Betreuungsangebote zu nutzen.“
Die Reform stärkt aber auch die pflegende Angehörige. So müssen die Pflegekassen über Unterstützungsangebote informieren. Ab Pflegegrad 2 des Patienten und je nach Dauer des Betreuungsaufwandes, erwerben pflegende Angehörige darüber hinaus u. a. auch Rentenversicherungsansprüche durch ihre Tätigkeit. Und: der Gesetzgeber hat bürokratische Hürden abgebaut. Zusätzliche Anträge für Hilfsmittel wie Badewannenlifter oder Gehhilfen sind nicht mehr nötig, sie werden direkt bei der Begutachtung erfasst.
Sylke Wetstein geht davon aus, dass die Zahl der Ratsuchenden bei der Fülle an Änderungen weiter steigen wird. Eine Aufgabe auf die sich die Mitarbeiter/ Innen der compass pflegeberatung intensiv vorbereitet haben. „Wir wollen die Fragen der Menschen beantworten und sie auf dem Weg zur neuen Pflege begleiten“, so das Resümee der Pflegeexpertin.
Checkliste Pflegereform
- Sprechen Sie mit den Pflegestützpunkten der gesetzlichen Kassen oder der compass pflegeberatung. Sie wissen, was sich für Sie geändert hat.
- Ganz wichtig: Kein Patient wird durch das neue Gesetz schlechter gestellt sein als vorher.
- Weitere Informationen gibt es bei den Pflegestützpunkten und über die compass pflegeberatung kostenfrei unter 0800 101 88 00 bzw. www.compass-pflegeberatung.de (mso/dfd)