Zur Begründung der Verschreibungspflicht führt das BMG jedoch nicht - wie weltweit üblich - substanzbedingte Risiken an, zum Beispiel unerwünschte Nebenwirkungen, Einnahme-Komplikationen oder toxische Wirkstoff-Gefahren. Vielmehr soll die Behandlung einer mittelschweren Depression deshalb nicht mittels Selbstmedikation erfolgen, so das Ministerium, weil eine „medizinisch sachgerechte Therapie von Depressionen mit Arzneimitteln dazu beitrage, Suizide zu verhindern“. Mit der Johanniskraut-Rezeptpflicht soll also die putative Selbstmordgefahr von Menschen mit mittelschwerer Depression abgewendet werden.
Die komplexe Argumentation und potentielle Konsequenzen dieses - aus früheren, eigentlich überwundenen Staatsmodellen bekannten - Fürsorge-Modells wird an einem fiktiven Beispiel deutlich: „Apotheken dürfen ab 1.4.2xxx keine Verbands-Pflaster mehr verkaufen. Kunden könnten nämlich mit solchen Pflastern Wunden behandeln, aus denen sich eine lebensbedrohliche Blutvergiftung („Sepsis“) entwickelt. Da solche Wunden aber ärztlich versorgt werden sollten, um das Sepsis-Sterberisiko zu senken, wird der freie Pflasterverkauf untersagt.“
Kommentar Heilpflanzen-Welt.de: Wem auch immer solche sozialistische Volksbeglückungspolitik (die Gesundheitsministerin Ulla Schmidt war vor ihrer SPD-Mitgliedschaft Führungskader des maoistisch ausgerichteten Kommunistischen Bund Westdeutschlands) dienen mag - der Integration der Heilpflanzen-Anwendung in die moderne Medizin nützt sie jedenfalls nicht. Heilpflanzen-Welt.de fordert deshalb die Gesundheitspolitiker auf, die Verschreibungspflicht wieder an international gültigen Standards zu orientieren, die phytotherapeutische Behandlung als integralen Bestandteil der modernen Arzneimitteltherapie angemessen über die Kostenträger zu erstatten und die Wahlfreiheit bei Therapieverfahren wieder herzustellen.
Abbildung: Johanniskraut (Hypericum perforatum) - (c) Marion Kaden, Berlin, 2009 (www.fotokaden.de).
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