"Besonders erfreulich ist, dass unterschiedliche Kammern am Landgericht Dortmund den Prospektfehler erkannten und im Prinzip zum gleichen Urteil kamen. Insofern können diese bislang drei Urteile zum DS-Rendite-Fonds Nr. 126 auch für weitere Prozesse wegweisend sein", so Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der die Prozesse am LG Dortmund führte.
Hier mehr zum Urteil der 5. Zivilkammer des LG Dortmund: http://www.schiffsfonds-recht.de/...
Hier mehr zum Urteil der 19. Zivilkammer des LG Dortmund:
http://www.schiffsfonds-recht.de/...
Hier mehr zum Urteil der 3. Zivilkammer des LG Dortmund:
http://www.schiffsfonds-recht.de/...
Alle drei Kammern sahen in dem Verkaufsprospekt zum DS-Rendite-Fonds Nr. 126 eine grob fehlerhafte Prognose der zu erwartenden Gewerbesteuerbelastung in den Jahren 2007 und 2008. "Dieser Prospektfehler war aber ursächlich für die Kaufentscheidung der Mandanten, so dass das Geschäft komplett rückabgewickelt werden musste. Die Mandanten bekamen also ihre volle Einlage plus Agio zurück", so Dr. Meschede. Er sieht in den Angaben zur Gewerbesteuer allerdings nicht den einzigen Prospektfehler. Seiner Meinung nach war auch die Prognose zur Höhe der Schiffsbetriebskosten und deren zukünftiger Entwicklung falsch. Dr. Meschede: "Diese basieren auf überholten Informationen. Nach uns vorliegenden Studien aus dem Jahre 2007 hätte mit deutlich höheren Schiffsbetriebskosten gerechnet werden müssen."
Aufgrund dieser Prospektfehler klagt mzs Rechtsanwälte inzwischen für mehr als 40 Gesellschafter des DS-Rendite-Fonds Nr. 126 auf Schadensersatz. Darüber hinaus sind weitere Klagen bezüglich des DS-Rendite-Fonds Nr. 123 und DS-Rendite-Fonds Nr. 127 beim Landgericht Dortmund anhängig. Beim DS-Rendite-Fonds Nr. 120 befinden sich Klagen in Vorbereitung.
Die Kanzlei mzs Rechtsanwälte vertritt inzwischen mehr als 100 enttäuschte Gesellschafter verschiedener Dr. Peters Schiffsfonds. Rechtsanwalt Dr. Meschede ist zuversichtlich, dass auch für diese Mandanten Schadensersatz durchgesetzt werden kann - auch wenn die Urteile des LG Dortmund noch nicht rechtskräftig sind.
Mehr Informationen: http://www.schiffsfonds-recht.de/lp/dr-peters-schiffsfonds.html
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