"Trotz dieses konkreten Bezugs zur aktuellen Finanzmarktkrise ist der Gesetzentwurf medial bislang eher auf geringe Resonanz gestoßen; und dies, obwohl er rechtliche Veränderungen von enormer Tragweite vorschlägt", wundert sich Dr. Jochen Strohmeyer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, von der Düsseldorfer Kanzlei mzs Rechtsanwälte. Grundsätzlich begrüßt er den Ansatz und die Zielrichtung des Gesetzentwurfs. Danach sollen Ansprüche wegen Falschberatung zukünftig weder an der im Gesetz bislang geregelten frühzeitigen Verjährung von drei Jahren ab Vertragsschluss noch an der strukturellen Beweisnot der Anleger scheitern. Der Entwurf setzt aber in zwei wesentlichen Punkten am falschen Hebel an, wie Dr. Strohmeyer in seiner Stellungnahme vom 25.2.2009 ausführlich darlegt.
Einführung von Dokumentationspflichten
Statt die Bank aus Beweiserleichterungsgründen künftig gesetzlich nur zur Anfertigung von Beratungsprotokollen von jedem Verkaufsgespräch zu verpflichten, bedarf es für einen angemessenen Schutz der Kunden vor Fehlberatungen aus seiner Sicht einer echten Umkehr der Beweislast zugunsten der Anleger. Danach muss im Zweifel die Bank beweisen, dass ihre Beratung korrekt war. Nach geltendem Recht obliegt bislang dem Anleger der in der Praxis meist schwierige Nachweis, dass er falsch beraten worden ist. Eine Gefahr, mit Einführung einer Beweislastumkehr eine Prozesswelle heraufzubeschwören, sieht er nicht. Denn die Qualität der Beratung durch die Banken dürfte sich hierdurch deutlich verbessern, da diese ein viel größeres Eigeninteresse daran haben werden, korrekte Beratungen durchzuführen.
Beschränkung auf Wertpapiere
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bezieht sich zudem nur auf Wertpapiere im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes. Andere Kapitalanlagen und vergleichbare Produkte, wie beispielsweise geschlossene Fonds oder fondsgebundene Lebensversicherungen, sind von dem verbesserten Anlegerschutz also von vorneherein ausgenommen. Diese Beschränkung ist nicht nachvollziehbar, so Dr. Jochen Strohmeyer, da gerade auch andere Kapitalanlageprodukte heute vornehmlich von Banken vertrieben werden. Seine Auffassung sieht er gestützt durch die Anfang diesen Jahres gestartete Initiative des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Finanzprodukten. Diese Initiative umfasst alle Kapitalanlageprodukte und sieht - anders als der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung - ausdrücklich eine Umkehr der Beweislast zugunsten der Anleger vor. Diesen Vorstoß hat Dr. Strohmeyer in einem gemeinsam mit seinem Kollegen Martin Wolters verfassten offenen Brief an die Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner vom 19.2.2009 ausdrücklich unterstützt.
Die vollständige Stellungnahme von Dr. Jochen Strohmeyer zum Entwurf der Bundesregierung zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung kann auf der Website www.finanzmarkt-recht.de eingesehen werden. Gleiches gilt für den offenen Brief an die Verbraucherschutzministerin Aigner vom 19.2.2009