Rechtsanwalt Pascal John von mzs Rechtsanwälte, der den betroffenen Anleger vertreten hatte: "Dies zeigt wieder einmal, dass Anleger, die falsch beraten worden sind, nicht vor einem gerichtlichen Verfahren zurückschrecken sollten. Ich hätte selbstverständlich gerne ein Urteil erstritten, denn für die Sparkasse und MPC war das Thema Prospektfehler bzgl. der Innenprovisionen höchst brisant. Dennoch musste ich dem Mandanten aus wirtschaftlichen Gründen zu diesem Vergleich raten. Unser Mandant ist durch die Zahlung der Sparkasse Hannover mehr oder weniger schadlos gestellt worden." Laut Zweitmarktbörsen hat der Fonds zumindest noch einen gewissen Restwert.
In erster Instanz urteilte das LG Hannover, dass eine ausreichende Aufklärung über die (weit) über 15 % liegenden Innenprovisionen nicht erfolgt sei.
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