Im Nationalpark Hainich soll sich der "Urwald mitten in Deutschland" ungestört entwickeln können. "Diese Entwicklung muss jedoch auf einer rechtlich verbindlichen Grundlage auch langfristig sichergestellt sein", so Thüringens Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt. Die Kernzone (Schutzzone 1), in der die Natur der natürlichen Entwicklung überlassen bleibt, ist nun 5.650 Hektar groß. Dies war erforderlich, um den Schutzzweck zu gewährleisten und internationale Qualitätsstandards zu erreichen.
Die übrige Fläche des Nationalparks bildet die Schutzzone 2. Für die touristische Nutzung ergeben sich dadurch keine neuen oder erweiterten Beschränkungen. Das über 100 km lange Wanderwegenetz und die sonstigen
Erlebniseinrichtungen bleiben erhalten und können wie bisher weitergenutzt werden. "Vielmehr kommen noch neue Einrichtungen hinzu, wie zum Beispiel der in diesem Jahr eröffnete verlängerte Baumkronenpfad eindrucksvoll zeigt. Alles muss gut aufeinander abgestimmt sein", so Minister Dr. Sklenar weiter.
"Mit der Vergrößerung der Kernzone ist auch eine wichtige Voraussetzung für die von uns angestrebte Anerkennung des Hainich als Weltnaturerbe "Deutsche Buchenwälder" durch die UNESCO geschaffen. Auch leistet der Nationalpark nachgewiesener Maßen einen wichtigen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung. Die dadurch aufstrebende touristische Entwicklung in der Region schafft schließlich auch neue Arbeitsplätze und Einkommen. Somit ist der Naturschutz ein wichtiger Bestandteil der zukunftsfähigen Entwicklung der Nationalparkregion Hainich, von der alle profitieren werden", gibt Minister Dr. Sklenar einen Ausblick.
Die rechtliche Grundlage für Thüringens etwa 7.500 Hektar großen Nationalpark wurde bereits 1997 mit dem Thüringer Gesetz über den Nationalpark Hainich geschaffen. Die Verordnung ergänzt dieses Gesetz und tritt am 31.07.2009 in Kraft.