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Nationalpark Harz

Der wissenschaftliche Beirat des Nationalparks Harz befürwortet die Grundsätze zur Waldentwicklung im Nationalpark Harz

(lifePR) (Wernigerode, )
Der wissenschaftliche Beirat des Nationalparks Harz hat jüngst in seiner 2. Sitzung in der 3. Sitzungsperiode in Wernigerode eingehend die vom Nationalpark Harz erarbeiteten Grundsätze zur Waldentwicklung diskutiert und beispielhaft vor Ort im Rahmen einer Exkursion am Bruchberg erörtert. In dem von allen Beteiligten und Verantwortlichen für die Waldentwicklung und den Naturschutz entwickelten Konzept wird zunächst festgestellt, dass der Nationalpark Harz ein „Entwicklungsnationalpark“ ist. Waldentwicklungsmaßnahmen sind daher über einen längeren Zeitraum grundsätzlich vertretbar und auch erforderlich. Im Nationalpark sind drei Zonen ausgewiesen, in denen das folgende Vorgehen vorgesehen ist:

- In der Naturdynamikzone „Kernzone“, die 41% der Fläche umfasst, sind nur Maßnahmen zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht sowie zum Wildmanagement zulässig. In dieser Zone gilt bereits jetzt „Natur Natur sein lassen“.
- In der „Naturentwicklungszone“ geht es darum, durch aktive Maßnahmen die Startphase einer natürlichen Entwicklung zu begleiten, so dass diese Waldbestände langfristig in die Kernzone eingehen können. Eine praxisnahe Bewertung der Entwicklungs-Maßnahmen wird dadurch erreicht, dass bei allen Maßnahmen ein Drittel der Fläche unbehandelt bleibt. Entscheidend ist bei allen Maßnahmen, dass keine wirtschaftlichen Ziele verfolgt werden.
- Maßnahmen in der Nutzungszone zielen darauf ab, wertvolle Biotope wie die Bergwiesen durch Mahd zu erhalten.

Die Überführung aus der Naturentwicklungs- in die Naturdynamikzone ist nicht umkehrbar. Die Maßnahmen tragen der unterschiedlichen naturräumlichen Ausgangssituation Rechnung. Zu berücksichtigen sind in jedem Fall die Auswirkungen auf die benachbarten Waldgebiete außerhalb des Nationalparks. So ist z. B. eine Borkenkäferbekämpfung dort angezeigt, wo Schäden für die Nachbarforste bei Unterlassung zu erwarten sind. Die allgemeinen Grundsätze sind Grundlage und Anleitung für die Vorgehensweisen im Einzelbestand und sind nach den jeweiligen Gegebenheiten zu konkretisieren.

Der wissenschaftliche Beirat begrüßt insgesamt das in sich schlüssige, einvernehmlich erarbeitete Konzept.

Nationalpark Harz

Der Nationalpark Harz gehört zum Geschäftsbereich der Umweltministerien der Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, ist Mitglied der europaweiten Föderation EUROPARC und der Europäischen Charta für nachhaltigen Tourismus in Schutzgebieten und ist Teil des Geoparks Harz.

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