- In der Naturdynamikzone „Kernzone“, die 41% der Fläche umfasst, sind nur Maßnahmen zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht sowie zum Wildmanagement zulässig. In dieser Zone gilt bereits jetzt „Natur Natur sein lassen“.
- In der „Naturentwicklungszone“ geht es darum, durch aktive Maßnahmen die Startphase einer natürlichen Entwicklung zu begleiten, so dass diese Waldbestände langfristig in die Kernzone eingehen können. Eine praxisnahe Bewertung der Entwicklungs-Maßnahmen wird dadurch erreicht, dass bei allen Maßnahmen ein Drittel der Fläche unbehandelt bleibt. Entscheidend ist bei allen Maßnahmen, dass keine wirtschaftlichen Ziele verfolgt werden.
- Maßnahmen in der Nutzungszone zielen darauf ab, wertvolle Biotope wie die Bergwiesen durch Mahd zu erhalten.
Die Überführung aus der Naturentwicklungs- in die Naturdynamikzone ist nicht umkehrbar. Die Maßnahmen tragen der unterschiedlichen naturräumlichen Ausgangssituation Rechnung. Zu berücksichtigen sind in jedem Fall die Auswirkungen auf die benachbarten Waldgebiete außerhalb des Nationalparks. So ist z. B. eine Borkenkäferbekämpfung dort angezeigt, wo Schäden für die Nachbarforste bei Unterlassung zu erwarten sind. Die allgemeinen Grundsätze sind Grundlage und Anleitung für die Vorgehensweisen im Einzelbestand und sind nach den jeweiligen Gegebenheiten zu konkretisieren.
Der wissenschaftliche Beirat begrüßt insgesamt das in sich schlüssige, einvernehmlich erarbeitete Konzept.